Schon jetzt hat das Nachbarbundesland fast dreimal so viele Bike&Ride-Anlagen wie Sachsen
Das Land Brandenburg macht Tempo beim Fahrradparken an Bahnhöfen. Bis 2030 will das Nachbarbundesland 21.470 neue diebstahlsichere Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen bauen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) im Auftrag des Brandenburger Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung. Schon jetzt verfügt unser nördlicher Nachbar über deutlich mehr Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen als der Freistaat Sachsen.
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Er ist der Zufriedenheitsindex für Deutschlands Radverkehr: Am 1. September startet die Befragung zum ADFC-Fahrradklima-Test 2020 des ADFC. Die Befragung ermöglicht es allen, die mit dem Rad unterwegs sind, die Fahrradfreundlichkeit ihrer Stadt zu bewerten. Mit der „Alltagsexpertise“ bekommen Kommunalpolitiker und Stadtverwaltungen einen Einblick, an welchen Stellen beim Radverkehr vor Ort Verbesserungsbedarf besteht.
Der Fahrradklima-Test ist die größte Untersuchung dieser Art weltweit und wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2018 nahmen allein in Sachen über 10.000 Personen teil. In die Endauswertung des Fahrradklima-Tests kommt eine Stadt, wenn mindestens 50 Teilnahmen vorliegen.
Zum Fragebogen auf www.fahrradklima-test.de
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Vergangenen Monat hatte Verkehrsminister Andreas Scheuer mit der StVO-Novelle für mächtig Schlagzeilen gesorgt, als durch einen Formfehler plötzlich die Rechtmäßigkeit des gerade erst verabschiedeten Gesetzespaketes in Frage gestellt wurde. Die darauf folgende mediale Berichterstattung hat auch eher für noch mehr Verwirrung bei der Bevölkerung gesorgt als für eine Klärung. Was gilt aktuell, was nicht? Wann wird der StVO-Formfehler beseitigt sein und werden in dem Zuge einige der Änderungen (besonders in Bezug auf Strafen für überhöhte Geschwindigkeit) gleich wieder zurückgenommen? Fragen über Fragen.
Der ADFC-Bundesverband hat dazu in einem Dossier Stellung genommen.
Weitere Informationen zur StVO-Novelle finden Sie beim BMVI
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Wie ist das eigentlich rechtlich mit temporärer Radverkehrsanlagen, im englischsprachigen Raum auch als Pop Up Bike Lanes bekannt? Kann eine Stadt solche Radwege einfach so einrichten? Braucht es außergewöhnliche Umstände wie die Corona-Pandemie eine zwingende Voraussetzung? Ab wann muss eine temporäre durch eine permanente Lösung ersetzt werden?
Viele Kommunen zögern aus Angst vor politischen Widerständen und rechtlicher Unsicherheit, solche praktische Verkehrsversuche anzupacken. Wir haben zur rechtlichen Situation von Pop Up Bike Lanes recherchiert.
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Feriensaison in Deutschland: Die ersten Urlauber kehren bereits aus ihrer wohlverdienten Auszeit zurück, für andere geht der Erholungsspaß erst richtig los. Viele entdecken den Radurlaub für sich und erkunden zum ersten Mal Natur und Kultur auf zwei Rädern. Wer sich nicht gleich auf eine mehrwöchige Reise begeben möchte, kann sich auch mit einer ausgedehnten Tagestour ein Bild davon machen, wie schön es ist, das Umland vom Rad aus zu entdecken.
Ob sportlich, gemütlich oder mit der ganzen Familie, jeder fährt gerne im eigenen Tempo und nicht auf überfüllten Wegen. Wer lange Touren scheut und abseits von den Touristenmassen ein paar entlegenere aber nicht minder schöne Ecken von Sachsen entdecken will, denen hat unsere Tourismusexpertin Janine Häser ein paar Touren herausgesucht:
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Viele Verkehrsunfälle mit Radfahrenden werden von dem sogenannten „ruhenden Verkehr“ verursacht. Dies zeigt eine neue bundesweite Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Fast jeder fünfte Verkehrsunfall mit Fahrradfahrern oder Fußgängern steht im Zusammenhang zum PKW-Parken. Bisher wird oft die Gefahr unterschätzt, die von parkenden Autos für Fahrradfahrende ausgeht.
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