Was ist eigentlich ein ausreichender Mindestabstand zwischen Autos und Rad fahrenden? Die deutsche Rechtsprechung geht mittlerweile von 1,5 Metern zwischen Rückspiegelende und Lenkerende aus, bestätigt wurde diese Auffassung nun auch vom Bundesrat, der eine feste Abstandsregel in die StVO aufnehmen will.
Doch gilt dieser Mindestabstand beim Überholen nur dort, wo Autos und Fahrräder gemeinsame Flächen nutzen oder auch auf markierten Radwegen, so genannten Schutzstreifen oder Radfahrstreifen? Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat den renommierten Verkehrsjuristen Prof. Dieter Müller beauftragt, die Sachlage durch ein Rechtsgutachten zu klären. Dabei fokussiert er vorwiegend folgende Fragestellung: Wann dürfen Autos einen auf der Fahrbahn markierten Schutzstreifen für Fahrräder befahren und mit welchem Abstand kann daraufhin ein Überholmanöver erfolgen?