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  • Auch zu Radfahrern auf Schutzstreifen Pflicht: 1,5 Meter Überholabstand

    2020 01 29 poolnudelaktion ddWas ist eigentlich ein ausreichender Mindestabstand zwischen Autos und Rad fahrenden? Die deutsche Rechtsprechung geht mittlerweile von 1,5 Metern zwischen Rückspiegelende und Lenkerende aus, bestätigt wurde diese Auffassung nun auch vom Bundesrat, der eine feste Abstandsregel in die StVO aufnehmen will.

    Doch gilt dieser Mindestabstand beim Überholen nur dort, wo Autos und Fahrräder gemeinsame Flächen nutzen oder auch auf markierten Radwegen, so genannten Schutzstreifen oder Radfahrstreifen? Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hat den renommierten Verkehrsjuristen Prof. Dieter Müller beauftragt, die Sachlage durch ein Rechtsgutachten zu klären. Dabei fokussiert er vorwiegend folgende Fragestellung: Wann dürfen Autos einen auf der Fahrbahn markierten Schutzstreifen für Fahrräder befahren und mit welchem Abstand kann daraufhin ein Überholmanöver erfolgen?

  • Bundestagswahl: 16 Wahlkreise, 96 Kandidierende, 576 Fragen

    Anlässlich der BundestagswaHeaderhl haben wir die Direktkandidat*innen von CDU, AfD, SPD, Grünen, Linke und FDP zu ihren Vorstellungen für einen Weg in das Fahrradland befragt. Es ging um Tempo 30 innerorts, Tempo 70 außerorts wenn kein Radweg vorhanden ist, Radtourismus, Flächenkonflikte in der Stadt, eine Fortführung des Bundesprogramms „Stadt und Land“ sowie um sichere und attraktive Radwege.

  • Gefahrenherd: Auch parkende Autos können ein Unfallrisiko sein

    Viele Ver49459305292 ad40947372 kkehrsunfälle mit Radfahrenden werden von dem sogenannten „ruhenden Verkehr“ verursacht. Dies zeigt eine neue bundesweite Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Fast jeder fünfte Verkehrsunfall mit Fahrradfahrern oder Fußgängern steht im Zusammenhang zum PKW-Parken. Bisher wird oft die Gefahr unterschätzt, die von parkenden Autos für Fahrradfahrende ausgeht.

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