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Anlage 1: Mobilität in Städten - SrV 2003

Anlage 2: zur Frage 4: Welchen Stand und welche Qualität haben die Radverkehrsnetzplanungen der sächsischen Kommunen?

Tabelle mit folgenden Spalten:

  • Landkreis / Kreisfreie Stadt / Gemeinde
  • Radverkehrskonzeption (ja/nein/geplant (Jahr))
  • Stand
  • Rhythmus der Fortschreibung
  • Themenbereich (Alltagsradverkehr / Radtourismus)
  • zu erreichende Qualitätsziele
  • Handlungsfelder 1)

Zu 1) Handlungsfelder zur Einbindung eines umfassenden Handlungsansatzes (Radverkehr als System):

  1. das Radverkehrsnetz mit seinen Netzelementen auf der Strecke und am Knotenpunkt
  2. konsistente Wegweisung
  3. bedarfsgerechte Radabstellanlagen im privaten wie im öffentlichen Bereich
  4. Verknüpfungsmöglichkeiten mit Bussen und Bahnen (Mitnahme- und Abstellmöglichkeiten sowie Fahrradstationen als komplexe Serviceeinheiten)
  5. Serviceleistungen der öffentlichen und privaten Hand, wie Gepäckaufbewahrung im Stadtzentrum, schneller Reparaturservice, Fahrradwaschanlagen,
  6. Mobilitätsberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  7. ein fahrradfreundliches Klima in der Öffentlichkeit und der Verwaltung
  8. die Erhaltung einer kompakten Siedlungsstruktur mit kurzen Wegen und Nutzungsmischungen.

Anlage 3: zu Frage 31: Wie weit ist der Planungsstand der einzelnen Routen des SachsenNetz Rad?

Der Planungsstand der touristischen Radrouten des SachsenNetz Rad vvurde auf Grundlage der in der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen 2005 enthaltenen Analyse des Radroutennetzes eingeschätzt. Es wurden die jeweiligen Datenblätter für die Radrouten, die vorhandenen Aussagen in den Radwegekarten 2005 sowie die aktuellen Informationen der Regierungspräsidien, Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die 100 %-ige Nutzbarkeit (Befahrbarkeit) nicht unbedingt mit einem Wegeausbau und einer Beschilderung gemäß den Vorgaben der Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen gleichzusetzen ist. Es handelt sich zum Teil auch um Routen des SachsenNetz Rad, die unter Verwendung handelsüblichen Kartenrnaterials mit dem Rad befahren werden können und zumeist beschildert sind.

Tabelle mit folgenden Spalten:

  • Bezeichnung der touristischen Radroute (Radfernweg / Reg. Hauptradroute / Sonst.) mit Gesamtstreckenlänge
  • Streckenanteil mit jeweiligem Planungsstand in Prozent (nutzbar (auch im Bau befindliche Abschnitte + Abschnitte im Mischverkehr) / in Planung / ohne Planung)

Anlage 4: Zu Frage 39: Welche Überlegungen bzw. Maßnahmen gibt es, die radtouristische Infrastruktur in den Grenzregionen weiterzuentwickeln und gezielt mit den Nachbarländern Polen und Tschechien zu verknüpfen?

Folgende Überlegungen bzw. Maßnahmen der Kommunen gibt es, die radtouristische Infrastruktur in den Grenzregionen weiterzuentwickeln und gezielt mit den Nachbarländern Polen und Tschechien zu verknüpfen:

Tabelle mit folgenden Spalten:

  • Landkreis
  • Überlegungen / Maßnahmen

Anlage 5: zu Frage 60: Auf welche Weise gedenkt das Innenministerium, alle Polizeibeamten in Rechtsfragen rund um den Radverkehr auf den aktuellen Stand zu bringen und die Polizei für die Probleme der Radfahrer zu sensibilisieren?

Es folgen einige Auszüge aus dem Fortbildungskatalog mit Details zu den Lehrgängen

  • Verkehrsüberwachung (3 Wochen)
  • Rechtliche Würdigung von Verkehrsverstößen (1 Woche)
  • Aktuelle verkehrsrechtliche Änderungen zum Thema Verkehrsrecht
  • Verkehrssicherheitsarbeit - Grundmodul (5 Tage) u.a. mit Inhaltsschwerpunkt "Knotengestaltung Fußgänger- und Radverkehrsanlagen"(von 12 Inhaltsschwerpunkten)
  • Verkehrssicherheitsarbeit - Mitarbeit bei Verkehsschauen - Aufbaumodul (2 Tage)
  • Verkehrssicherheitsarbeit - Mitarbeit bei der Unfallkommision - Aufbaumodul (4 Tage)
  • Besonderheiten der Verkehrsraumgestaltung (2 Tage) u. a. einem Inhaltsschwerpunkt "Fußgänger- und Radverkehrsanlagen" (von 5 Inhaltsschwerpunkten)

Anlage 6: zu Frage 72: Welche Fortbildungsveranstaltungen für das Fachpersonal der Straßenverkehrsbehörden, der Polizei und anderer Behörden (bspw. themenbezogene Workshops) sowie für Entscheidungsträger werden im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung angeboten?

Es folgen ein Auszug aus dem Fortbildungskatalog mit Details zu dem Lehrgang

  • Durchführung der praktischen Radfahrausbildung bei Schülern der 4. Klasse (1 Woche)

Fußnoten

1 Geltungsdauer verlängert durch VwV vom 14. Dezember 2004 (SächsABI. 2005 S. 13); VwV als geltend bekannt gemacht durch VwV vom 11. Dezember 2007 (SächsABI. SDr. S. S 628)

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