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VI. Öffentlichkeitsarbeit für den Radverkehr

Durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit können Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs bekannt gemacht, Informationen zu konkreten Problemen vermittelt und der Spaß am Radfahren geweckt werden. Durch ein „fahrradfreundliches Klima" können auch neue Zielgruppen angesprochen werden. Besondere Bedeutung haben dabei die Arbeits- und Einkaufswege von Berufstätigen, Kindern und Jugendlichen sowie Entscheidungsträgern und Personen mit Vorbildfunktion.

Auch Fragestellungen der Verkehrssicherheit können Thema von Öffentlichkeitsarbeit sein.

Frage 93: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel „Förderung des Radverkehrs" wurden seit 2005 von der Sächsischen Staatsregierung durchgeführt (bitte Thema, Medium und Erscheinungsjahr nennen; Radverkehrskonzeption, S. 6)?

Seit Oktober 2007 stellt die Staatsregierung den Radfahrern und Radtouristen in Sachsen, aber auch allen, die Radwege planen, bauen, beschildern und vermarkten das Internetportal Radverkehr unter www.radverkehr.sachsen.de zur Verfügung.

Die Staatsregierung stuft das Internetportal als das Informationsmedium ein, welches geeignet ist, kurzfristig über Neuigkeiten der Förderung des Radverkehrs zu informieren.

Die verstärkte Nutzung dieses Informationsmediums entspricht dem Stand der Technik. Die Staatsregierung wird daher dieses Informationsmedium sukzessive ausbauen.

Des Weiteren unterstützt die Staatsregierung im jeweiligen Aktionszeitraum vom 1. Juni bis 3 1. August die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit". Dazu wird im Internetportal Radverkehr auf die Aktion hingewiesen und zu den genannten Terminen Flyer ausgelegt und Plakate ausgehängt.

Frage 94: Welche Maßnahmen der Werbung für das alltägliche Radfahren plant der Freistaat Sachsen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 93 verwiesen.

Frage 95: Auf welche Weise unterstützt bzw. koordiniert der Freistaat die kommunale Öffentlichkeitsarbeit (bspw. von den Kommunen nutzbare Druckerzeugnisse) zugunsten des Radverkehrs (Radverkehrskonzeption, S. 14)?

Zuständig für die kommunale Öffentlichkeitsarbeit sind die Kommunen.

Frage 96: Welche Maßnahmen des Tourismus-Marketings plant der Freistaat Sachsen?

Mittelfristig hält die Staatsregierung an den in der Beantwortung der Fragen 33, 36 und 38 genannten Maßnahmen fest, ggf. mit geringfügigen Änderungen im Kommunikationsbereich.

Die Marktanforderungen werden von der TMGS berücksichtigt.

Frage 97: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit plant der Freistaat Sachsen im Bereich Verkehrssicherheit und Verkehrserziehung?

Frage 98: Welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit führt die sächsische Polizei durch und welche Maßnahmen sind geplant?

Die Fragen 97 und 98 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Über die Verkehrskontrollen mit Berücksichtigung des Radverkehrs und die in diesem Zusammenhang geführten verkehrserzieherischen Gespräche hinaus wird die sächsische Polizei die Ergebnisse der diesbezüglichen Kontrollen zum Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit machen.

Frage 99: Wie ist der aktuelle Stand bei der Einrichtung eines Online-Zugriffs auf das Kartenmaterial (GIS) des SachsenNetz Rad (s. Radverkehrskonzeption, S. 8)?

Derzeit befindet sich die Datenbank „Radwegea im Aufbau. Sie wird Informationen sowohl tabellarisch als auch kartographisch ausgeben und verknüpfte Abfragen durchführen können. Nach der Einführung Datenbank wird der Aufbau einer internetbasierten Darstellung der Ergebnisse bei optimiertem Datenvolumen angestrebt.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrifft]

Thomas Jurk

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