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I. Alltagsradverkehr

Als alltägliches Verkehrsmittel hat das Fahrrad besonders im städtischen Raum großes Potential. Radfahrer benötigen nur wenig Platz zum Fahren und Parken, vermeiden Staus und Abgase. Radfahren ermöglicht die Abwicklung von Individualverkehr auf eine nachhaltige, ressourcenschonende, gesunde und preiswerte Weise. Das Fahrrad hat ein besonders großes Potential, Kfz-Verkehre zu verringern und so die Städte von den Problemen des Autoverkehrs zu entlasten. Dazu muss der Radverkehr als System und ressortübergreifend gefördert werden.

Grundlage dafür müssen sowohl entsprechend umfassende Infrastruktur- und Marketingkonzepte als auch eine fahrradfreundliche Gestaltung und Auslegung der Gesetze und Vorschriften sein.

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die 0.g. Große Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie hoch ist der Wegeanteil des Radverkehrs (bitte für die Jahre 2002- 2007 und nach Kreisen und Kreisfreien Städten aufgelistet)?

Zur sachlich richtigen Beantwortung der Frage wird unterstellt, dass mit dem Wegeanteil des Radverkehrs der Verkehrsanteil des Radverkehrs an der Zahl aller Wege gemeint ist.

Die Beantwortung dieser Frage setzt statistische Erhebungen über das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung voraus.

Derartige Erhebungen liegen im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV 2003), die von der Technischen Universität Dresden erstellt wurden und Aussagen zur Mobilität in Städten, nicht aber für Kreise oder übrige Orte im Freistaat Sachsen treffen, vor (Anlage 1). Darüber hinaus wurde 2004 in der Stadt Hoyerswerda ein Verkehrsanteil des Radverkehrs in Höhe von 26 % an der Zahl aller Wege festgestellt (kommunale Haushaltsbefragung).

Frage 2: Welche Ziele hat sich der Freistaat beim Anteil an den Ortsveränderungen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, für die Jahre 2010, 2015 und 2025 gesetzt?

Eine quantitativ messbare Zielstellung des Anteils an den Ortsveränderungen, die mit dem Fahrrad zurückgelegt werden, unterteilt für die Jahre 2010, 2015 und 2025, wird nicht als sinnvoll erachtet.

Langfristig hält es die Staatsregierung für möglich, dass die Zahl der mit dem Fahrrad zurückgelegten Wege unter idealen Bedingungen gegenüber heute (durchschnittlich 9 %) fast verdoppelt werden kann.

Frage 3: Inwieweit strebt die Sächsische Staatsregierung eine Überprüfung des Sächsischen Straßengesetzes § 9 Absatz 1 oder dessen Auslegung unter dem Aspekt an, dass die Belange des Radverkehrs im Quer- und Längsverkehr verstärkt beachtet werden (siehe Radverkehrskonzeption S. 23)?

Hinsichtlich § 9 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Straßengesetzes vertritt die Staatsregierung derzeit die Auffassung, dass den Belangen des Radverkehrs durch den bestehenden Gesetzestext bereits hinreichend Rechnung getragen ist.

Frage 4: Welchen Stand und welche Qualität haben die Radverkehrsnetzplanungen der sächsischen Kommunen?

Stand und Qualität der Radverkehrsnetzplanungen in den Landkreisen und Kommunen sind sehr unterschiedlich. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten der Gebietskörperschaften existieren einfache touristische Wege und Beschilderungskonzepte bis hin zu inhaltlich an die RVK angelehnte Konzepte mit komplexen Untersuchungen der kommunalen Straßennetze. Letztere umfassen mittel- und langfristige kommunale Programme zum Ausbau und zur Beschilderung von Radrouten und Radverkehrsanlagen. Oftmals wird der Radverkehr auch als besonderer Abschnitt in kommunalen Verkehrskonzepten behandelt.

Einen umfassenden Überblick über Stand und Qualität der Radverkehrsanlagen enthält die Anlage 2. Ein Rücklauf aller sächsischen Kommunen konnte in der Bearbeitungsfrist der Großen Anfrage nicht geleistet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Kommunen ohne Radverkehrskonzeption die Aussagen zum Radverkehr oftmals in den Flächennutzungsplänen enthalten sind.

Frage 5: Arbeitet die Sächsische Staatsregierung mit Unternehmen mit dem Ziel zusammen, den Anteil des Radverkehrs bei den Arbeitspendlern zu erhöhen und damit betriebswirtschaftliche, umweltpolitische und gesundheitliche Vorteile des Radverkehrs zur Geltung zu bringen und welche Mittel setzt sie dafür ein?

Die Staatsregierung arbeitet bislang nicht gezielt mit Unternehmen mit dem Ziel zusammen, den Anteil des Radverkehrs bei den Arbeitspendlern zu erhöhen.

Frage 6: Inwieweit fordert der Freistaat das Anlegen von Abstellplätzen für Mitarbeiter-Fahrräder in Unternehmen?

Im Bereich der einzelgewerblichen GA-Förderung sind gern. Ziffer 2.3.1. Sechsunddreißigster Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 2007 bis 2010 (GA-Rahmenplan) u.a. Investitionsvorhaben, die der Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte dienen, forderfähig. Im Rahmen dieser Investitionsvorhaben können auch Außenanlagen gefordert werden, wenn die sonstigen Fördervoraussetzungen der GA erfüllt sind. Eine Förderung kann nur dann erfolgen, wenn das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften - insbesondere des Planungs-, Raumordnungs- und Umweltrechtes - entspricht.

Das Anlegen von Abstellplätzen für Mitarbeiter-Fahrräder in gewerblichen Unternehmen stellt insoweit kein alleiniges Fördermerkmal dar. Die Investitionskosten dafür könnten aber im Rahmen der Einrichtung von Außenanlagen innerhalb eines Investitionsvorhabens eines gewerblichen Unternehmens unter den vorgenannten Voraussetzungen bezuschusst werden.

Frage 7: Welche Kriterien legt der Freistaat an, um eine kommunale Netzplanung anzuerkennen?

Der Freistaat Sachsen fordert die Kommunen auf, Netzplanungen sowohl für den alltäglichen als auch den touristischen Radverkehr inklusive der zu erreichenden Qualitätsziele vorzulegen und regelmäßig fortzuschreiben und damit zugleich die Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Förderprogramme zu schaffen.

Wichtig ist vor allem die Abstimmung der kommunalen Netzplanung mit der RVK, insbesondere dem SachsenNetz Rad, aber auch den Radverkehrsplanungen der Nachbarkommunen und des Landkreises. Die Netzplanung soll sich an den geltenden fachplanerischen Grundlagen orientieren (Empfehlungen für den Radverkehr - ERA, Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen - RASt), Netzzusammenhänge hinsichtlich der Funktion für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie den Radtourismus und weiterführende Angaben zum Umsetzungskonzept umfassen. Die Belange des Schülerradverkehrs, die Anbindung an die Zugangsstellen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas innerhalb der Kommune als Summe baulicher, organisatorischer und ordnungsrechtlicher Maßnahmen spielen auf kommunaler Ebene eine besonders wichtige Rolle, welche unter Einbeziehung der Bevölkerung von den kommunalen Parlamenten in eine entsprechende Beschlussfassung einbezogen werden sollten.

Frage 8: Welche Konsequenzen hat eine mangelhafte Netzplanung für die Kommunen?

Gemäß der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger" (RL-KStB) vom 21. Februar 2008 wird der Bau selbstständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter wichtiger Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen gefördert. Eine Voraussetzung der Förderung ist, dass die kommunalpolitische Zielstellung durch die entsprechende Ausweisung in einer Radverkehrskonzeption oder einer für die Beurteilung gleichwertigen Netzplanung zum Ausdruck gebracht werden muss.

Des Weiteren soll für Routen des SachsenNetz Rad, die noch nicht die Qualitätsstandards der Anlage 3 der RVK erfüllen, eine Rahmenvereinbarung vorgelegt werden (siehe RVK, S. 40). Die Rahmenvereinbarung wird bei Konkurrenz der Fördermittel als Voraussetzung für eine Förderung herangezogen. Regionale Hauptradrouten, für die eine solche Vereinbarung vorgelegt wird, können bis zu 90 vom Hundert gefördert werden.

Frage 9: Ist die Sächsische Staatsregierung der Auffassung, dass der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung auch nach 2012 weitergeführt werden soll?

Die Staatsregierung vertritt die Auffassung, dass der Nationale Radverkehrsplan der Bundesregierung auch nach 2012 weitergeführt werden soll.

Frage 10: Wenn ja, auf welche Weise setzt sich die Sächsische Staatsregierung dafür ein?

Als ständiges Mitglied im Bund-Länder-Arbeitskreis Fahrradverkehr setzt sich die Staatsregierung in diesem Gremium für eine Fortführung des Nationalen Radverkehrsplanes nach 2012 ein.

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