II. Verknüpfung von Bahn und Rad
Das Beispiel Holland zeigt: Eine gute Verknüpfung des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Personennahverkehr stärkt den Umweltverbund, weil der Einzugsbereich und die Attraktivität des ÖPNV durch die Zubringerfunktion des Fahrrades vergrößert wird.
Frage 11: In welchen sächsischen Nahverkehrsverbünden können Fahrräder unter welchen Bedingungen kostenlos mitgenommen werden?
In den Verkehrsverbünden bestehen folgende Regelungen für eine kostenlose Fahrradmitnahme im jeweiligen Verbundtarif:
- Verkehrsverbund Oberelbe: kostenlose Fahrradmitnahme nur für Inhaber von Monats- und Jahreskarten in allen Verkehrsmitteln innerhalb der jeweiligen Tarifzone
- Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien: keine kostenlose Fahrradmitnahme
- Verkehrsverbund Mittelsachsen: kostenlose Fahrradmitnahme in allen Verkehrsmitteln
- Verkehrsverbund Vogtland: kostenlose Fahrradmitnahme in allen Verkehrsmitteln
- Mitteldeutscher Verkehrsverbund: kostenlose Fahrradmitnahme in den Zügen des Nahverkehrs.
Frage 12: Welchen Handlungsbedarf sieht die Sächsische Staatsregierung bei der Vereinheitlichung der Tarifstrukturen und Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder im Nahverkehr in Sachsen und wenn ja, auf welchem Weg und bis wann soll dieses Ziel erreicht werden?
Gemäß dem sächsischen ÖPNV-Gesetz ist der ÖPNV eine kommunale Aufgabe. Die Aufstellung der Tarife ist grundsätzlich Sache der einzelnen Verkehrsunternehmen.
Die Verkehrsverbünde koordinieren und vereinheitlichen die Regelungen innerhalb ihres Verbundgebietes. Für eine sachsenweit einheitliche Regelung ist eine Einigung zwischen den Verkehrsverbünden erforderlich. Eine Meinungsbildung kann beispielsweise im Rahmen des SPNV-Koordinierungsbeirates erfolgen.
Frage 13: Sieht die Sächsische Staatsregierung in der generellen kostenlosen Radmitnahme, wie sie in Sachsen-Anhalt im Nahverkehr angeboten wird, einen Beitrag zur Förderung des Umweltverbunds?
Prinzipiell kann man in der kostenlosen Fahrradmitnahme ein Beitrag zur Förderung des Umweltverbundes sehen. Dem stehen allerdings zu erwartende Einnahmeeinbußen der Verkehrsunternehmen und Kapazitätsengpässe in den Verkehrsmitteln gegenüber, die zu Konflikten mit den übrigen Fahrgästen führen können.
Frage 14: Was unternimmt die Sächsische Staatsregierung, um die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern auf den sächsischen Strecken des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) nach dem Modell Sachsen-Anhalts zu ermöglichen?
Gemäß ÖPNV-Gesetz ist der Schienenpersonennahverkehr Aufgabe der kommunalen Zweckverbände. Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 12 gelten entsprechend.
Frage 15: Wenn die Staatsregierung bisher nichts in diese Richtung unternimmt, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 und 14 verwiesen.
Frage 16: Was unternimmt die Sächsische Staatsregierung, um die Verknüpfung und Wegweisung von touristischen Routen und Bahnhöfen zu verbessern (Radverkehrskonzeption, S. 38)?
Eine besondere Bedeutung für das SachsenNetz Rad, vor allem die Radfernwege, haben die sächsischen Fernbahnhöfe sowie weitere Bahnhöfe, die am Beginn/Ende einer Route oder eines wesentlichen Routenabschnitts liegen. Die Staatsregierung fordert in Abschnitt 3.4 der RVK auf, die Strecke zwischen Bahnhof und touristischer Radroute in beiden Richtungen mit Wegweisung zu versehen. Dies gilt auch für weitere Bahnhöfe, die einen Bezug zum SachsenNetz Rad haben. Die Verknüpfungen des SachsenNetz Rad mit Bahnhöfen sind als Strecken mit Wegweisung lokal zu konzipieren, sie sind aber dem SachsenNetz Rad gleichgestellt. Die Umsetzung liegt i.d.R. in kommunaler Zuständigkeit.
Die separate Erstausstattung und Umstellung der Fahrradwegweisung entsprechend der geltenden Richtlinien zur Fahrradwegweisung im Freistaat Sachsen ist förderfähig gemäß RL-KStB. Der Bau von Radfernwegen einschließlich der dazugehörigen Beschilderung ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA-Infra) förderfähig (keine separate Wegweisung).
Darüber hinaus stellt die Sächsische Staatsregierung über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) vom 06.04.2004 in einem erheblichen Maße finanzielle Mittel zur Förderung von Vorhaben bereit, die der Verbesserung des ÖPNV dienen. In Maßnahmen zum Ausbau von ÖPNV-Übergangsstellen an Bahnhöfen und Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs können im Einzelfall Wegweiserbeschilderungen mit integriert sein.
Eine Förderung der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr wird auch im Rahmen der Förderung der Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Freistaat Sachsen (Förderperiode 2007 - 2013) angestrebt.
Frage 17: Wie viele Zugangsstellen im SPNV im Freistaat Sachsen (absolut sowie als Anteil an allen) weisen sichere Abstellmöglichkeiten (Überdachung, Anschlussmöglichkeit von Rahmen und einem Laufrad, etc.) auf?
Von 542 SPNV-Zugangsstellen sind 238 mit Fahrradabstellmöglichkeiten versehen.
Damit stehen an 44 % der SPNV-Zugangsstellen Fahrradstellplätze zur Verfügung.
Die Art der Ausstattung wird im Einzelnen nicht erfasst.
Frage 18: Wie viele Zugangsstellen sollen in den nächsten 5 Jahren mit qualifizierten Fahrradabstellanlagen ausgerüstet werden?
An mindestens 32 Zugangsstellen sollen in den nächsten 5 Jahren Fahrradabstellanlagen errichtet werden.
Frage 19: Auf welche Summe beliefen sich die vom Freistaat investierten Fördermittel von 2005 - 2007 für den Bau von Abstellanlagen an Zugangsstellen zum Öffentlichen Verkehr (bitte nach Verkehrsverbünden aufgeschlüsselt)?
Sofern an ÖPNV-Übergangsstellen Abstellanlagen für Fahrräder mit errichtet worden sind, sind die dafür gewährten Zuwendungen in der Summe für das Gesamtvorhaben enthalten. Eine Einzeldarstellung ist auf der Basis der vorliegenden Unterlagen nicht möglich.
Frage 20: Wann wird es ein Programm zur flächendeckenden Realisierung von sicheren Abstellmöglichkeiten (Überdachung, Anschlussmöglichkeit von Rahmen und einem Laufrad, etc.) an Übergangsstellen des ÖPNV geben (Radverkehrskonzeption, S. 29)?
Die ÖPNV-Zweckverbände sehen i. d. R. die Errichtung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im Rahmen der Gestaltung von ÖPNV-Übergangsstellen mit vor.
Frage 21: Plant die Staatsregierung einen konkreten gesetzlichen Auftrag an die Aufgabenträger ÖPNV, Verknüpfungsmöglichkeiten mit dem Radverkehr (Fahrradabstellmöglichkeiten, um die Zugänglichkeit der Bahnsteige und Haltestellen mit dem Fahrrad, Eignung der Fahrzeuge zur Fahrradmitnahme, Informationsangebot auf der gesamten Wegekette, Angebot von Fahrradausleihmöglichkeiten) zu gewährleisten und zu verbessern?
Die Staatsregierung plant keinen konkreten gesetzlichen Auftrag an die Aufgabenträger des ÖPNV. Es wird davon ausgegangen, dass die Aufgabenträger ob ihrer lokalen Kompetenz am besten in der Lage sind, die erforderlichen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs zu treffen.
Frage 22: An wie vielen Zugangsstellen zum öffentlichen Personenverkehr im Freistaat Sachsen sind Fahrradstationen mit weitergehenden Serviceangeboten (vgl. bspw. das Landesprogramm „100 Fahrradstationen in NRW" des Landes Nordrhein-Westfalen) vorhanden?
An mindestens drei SPNV-Zugangsstellen befinden sich Fahrradstationen mit weitergehenden Serviceangeboten.
Frage 23: In welchen sächsischen Kommunen gibt es Planungen für den Bau einer solchen Fahrradstation?
Der Staatsregierung sind keine derartigen Planungen bekannt.
Frage 24: Wie wirkt die Sächsische Staatsregierung auf die Errichtung fachgerecht gestalteter Fahrradstationen in Bahnstationen hin (Radverkehrskonzeption, S. 13)?
Die Einflussnahme ist nur im Rahmen der fachlichen Prüfung von Förderanträgen möglich. Bisher wurden keine Fahrradstationen zur Förderung beantragt. Sollte dies jedoch der Fall sein, werden durch die Förderbehörden die fachlich zuständigen Stellen zur Prüfung hinzugezogen.
Frage 25: Welche Erfahrungen mit der Förderung, dem Bau und dem Betrieb von Fahrradstationen hat der Freistaat in anderen Bundesländern bzw. Ländern ausgewertet (Radverkehrskonzeption, S. 13) und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
Fahrradstationen allein sind nicht Gegenstand der Förderung nach der RL-ÖPNV. Insofern wurden durch die Sächsische Staatsregierung keine diesbezüglichen Auswertungen vorgenommen.
Frage 26: Gibt es diesbezüglich eine Initiative oder die Absicht zur „Starthilfe beim Bau von Fahrradstationen (Radverkehrskonzeption, S. 13)?
Sofern die Fördervoraussetzungen nach der RL-ÖPNV vorliegen, ist eine Förderung von Fahrradstationen im Rahmen des Ausbaus von ÖPNV-Übergangsstellen grundsätzlich möglich.
Frage 27: Wird die Ausreichung investiver ÖPNV-Fördermittel an die Verknüpfung mit dem Radverkehr in Bezug auf die Gestaltung von Übergangsstellen (bspw. Qualität der Abstellanlagen, deren Überdachung und Zugang zu den Bahnsteigen) gebunden (Radverkehrskonzeption, S. 16)?
Vor der Ausreichung von Fördermitteln für den Ausbau von ÖPNV-Übergangsstellen werden im Rahmen der fachtechnischen Prüfung immer die Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Menschen und die Förderung des Umweltverbundes geprüft. Dazu wird die Einhaltung von Vorschriften bzw. die Anwendung entsprechender Empfehlungen bei der konkreten Maßnahme bewertet.
Frage 28: Wird die Ausreichung investiver ÖPNV-Fördermittel an die Verknüpfung mit dem Radverkehr in Bezug auf die Auswahl der Fahrzeugeigenschaften des SPNV (ausreichende Kapazitäten für die Fahrradmitnahme, geeigneter Einstieg) gebunden (Radverkehrskonzeption, S. 16)?
Die Förderung der Fahrzeuge des ÖPNV/SPNV erfolgt nach der RL-ÖPNV. Die Fahrzeugeigenschaften sind darin (bezogen auf die Fahrradmitnahme) nicht Regelungsgegenstand.