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ADFC: Geräumte Radwege entlasten den Berufsverkehr

Radwege werden oft als letztes geräumt, obwohl Städte und Gemeinden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dazu verpflichtet sind, "verkehrswichtige" innerörtliche Radwege zu räumen und zu streuen. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) empfiehlt Kommunen, den Radwegen Priorität vor den Straßen einzuräumen. ADFC-Bundesvorsitzender Ulrich Syberg sagt: „Unsere dänischen Nachbarn machen es vor. In Kopenhagen fahren etwa 40 Prozent der Berufspendler mit dem Rad zur Arbeit. Stiegen diese wegen der Schneeverhältnisse vom Fahrrad aufs Auto um, bräche der Verkehr zusammen.“

  Nun ist sie da, die dritte Ausgabe des Reflektor Magazins. In dieser Ausgabe handelt das Titelthema von der Arbeit der Fahrradstaffel der Polizei in Dresden und dem Verhältnis von Radfahrern und Fahrradpolizei. Weitere Themen u.a.: StVO-Novelle, Molenbrücke in Dresden, Verkehrsbericht 2009 in Leipzig.

Mit einer aktuellen Petition beim Deutschen Bundestag setzt sich Andreas Roeschies aus Remscheid für die Abschaffung des Verkehrszusatzzeichens "Radfahrer absteigen" (Zeichen 1012-32) ein. Zur Begründung führt der Petent an, dass das Zeichen überflüssig sei, weil für den gewünschten Zweck bereits Zeichen 254 ("Verbot für Radfahrer") existiere. Eine Reduzierung der Zahl der Verkehrsschilder vereinfache die Verkehrsregeln, und damit würden diese auch leichter befolgt.

Der ADFC ergänzt, dass "Radfahrer absteigen" als Zusatzzeichen kein Ge- oder Verbot enthalten kann und auch nicht einzeln aufgestellt werden darf. Im Verkehrszeichenkatalog steht es unter "sonstige Hinweise durch verbale Angaben", wird aber von Behörden und Straßenbauunternehmen oftmals als Verbotsschild missbraucht.

Damit eine Petition im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird, muss sie von 50.000 oder mehr Personen unterstützt werden. Die Mitzeichnungsfrist endet am 17.06.2010. Wer die Petition unterstützen möchte, kann das hier tun:

lego

Der Landesentwicklungsplan Sachsen wird fortgeschrieben. Dieses Planwerk legt landesweit die Grenzen und Grundzüge für die Entwicklung des Landes im Rahmen eines „fachübergreifenden Gesamtkonzeptes“ vor. Dieses Gesamtkonzept gilt dann wiederum für etwa zehn Jahre.

Die Eckpunkte mit den wesentlichen fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes betreffen unter anderem auch Aspekte des Verkehrs an Sachsen. In diesem Zusammenhang wird der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) in den Landesentwicklungsplan integriert.

WettbewerbslogoDass das Fahrrad ein absolut klima- und umweltverträgliches Verkehrsmittel ist, ist unumstritten. Die Wirkung des Radfahrens auf Gesundheit und Wohlbefinden wird aber häufig unterschätzt. Gerade bei Unternehmen müsste das Fahrrad einen hohen Stellenwert haben, sind radfahrende Mitarbeiter doch gesünder und leistungsfähiger als ihre Auto fahrenden Kollegen.

Weil es noch zu viele Chefs gibt, die aus Ihrer Autofahrersicht heraus das Radfahren noch nicht als Chance begriffen haben, hat der Bundesdeutsche Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management e.V. (B.A.U.M.) einen Wettbewerb gestartet und sucht bundesweit die fahrradfreundlichsten Arbeitgeber. Schirmherr des Wettbewerbs ist Prof. Dr. Klaus Töpfer, unterstützt wird er von zahlreichen Firmen der Fahrradbranche.

Ein Fahrradparklplatz ist durchaus nichts Simples. Viele Anforderungen sind zu erfüllen. So muss man Fahrradrahmen und Laufrad anschließen können, auch Damenfahrräder sollten sicheren Halt haben, beim Beladen sollten Räder nicht umkippen, die Laufräder aber auch der Rahmen sollten geschont werden, der Abstand zum Nachbarfahrrad sollte ausreichend sein usw.. Dementsprechend gibt es sehr gute und katastrophale Abstellanlagen. Vielerorts werden immer noch billige Felgenkiller aufgestellt. Woanders werden zugunsten des Designs Funktionsmängel hingenommen, obwohl es optisch ansprechende Alternativen gibt.

Unser dringende Bitte: nur ADFC-geprüfte Abstellanlagen verwenden!

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