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Der Landesentwicklungsplan Sachsen wird fortgeschrieben. Dieses Planwerk legt landesweit die Grenzen und Grundzüge für die Entwicklung des Landes im Rahmen eines „fachübergreifenden Gesamtkonzeptes“ vor. Dieses Gesamtkonzept gilt dann wiederum für etwa zehn Jahre.

Die Eckpunkte mit den wesentlichen fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes betreffen unter anderem auch Aspekte des Verkehrs an Sachsen. In diesem Zusammenhang wird der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) in den Landesentwicklungsplan integriert.

Da heißt es beispielsweise: „Die geänderten Rahmenbedingungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Anforderungen an die raumordnerischen Vorgaben im Bereich Verkehr. Dies gilt z. B. für veränderte Mobilitätserfordernisse bzw. -bedürfnisse, zunehmenden Transitverkehr durch die EU-Erweiterung und die gestiegenen Schutzbedürfnisse von Mensch und Umwelt. Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung des Fachkapitels Verkehr mit den folgenden Zielsetzungen: Sicherung und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur als wesentliche Voraussetzung für Mobilität, Wachstum und Beschäftigung in allen Teilräumen des Freistaats. Verbesserte Anbindung an die transeuropäischen Verkehrsnetze sowie Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Verkehre und - Abstimmung von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung einschließlich von regionsspezifischen Anpassungen des ÖPNV und der Straßenverkehrsnetze“.

Was hier so holperig daherkommt, bietet tatsächlich einiges Potenzial, um die Entwicklungsleitlinien des Landes zu bestimmen.

Beispielsweise die Umgebungslärmrichtlinie und die Luftqualitätsrichtlinie der EU weichen vom Ziel der Verminderung von Lärm, Abgasen und Feinstaub nicht ab. Ebenso wird eine Verteilung statt effektive Verringerung der Belastungen nicht empfohlen. Letztlich sollte die auszubauende Verkehrsinfrastruktur nicht nur „die zu erwartenden Verkehre netz-, umwelt- und ressourcenverträglich aufnehmen“ (so im alten Landesentwicklungsplan), sondern im Vorfeld aktiv gestalten.

Unter anderem die anerkannten Umweltverbände in Sachsen sind aufgefordert, an der Erarbeitung des Planentwurfes mitzuwirken. Diese erste Beteiligungsrunde soll bis zum 21. Mai diesen Jahres laufen.

Informationen im Internet unter: www.landesentwicklung.sachsen.de

Torsten Kohl, ADFC Dresden

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