Der ADFC beteiligt sich mit einem eigenen Stand auf der Rad- und Freizeitmesse Bike+Outdoor vom 12.-14. März in Dresden. Wir stellen auf der Messe unsere Arbeit vor und helfen bei Fragen rund ums Radfahren weiter.
Außer dem ADFC-Stand sind u.a. folgende Attraktionen vorgesehen:
• Trial-Vorführungen der Super-Trial-Show
• Trike-Race-Parcours
• BMX-und Mountainbike-Wettbewerb auf Dirtbike-Halfpipe
• E-Bike-Teststrecke
• Radpolo-Turnier mit Mannschaften aus Dresden, Leipzig, Berlin und München.
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Die stillgelegte Bahnstrecke Hainichen – Roßwein liefert die Trasse für den heute freigegebenen neuen Radweg zwischen Hainichen und Schlegel. Er ist Bestandteil des Radwegenetzes der Stadt Hainichen. Zukünftig soll damit die Stadt besser an die Erholungsbereiche im Striegistal angebunden werden.
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Wissen Sie immer genau, wo Sie mit Ihrem Fahrrad hingehören? Ja klar: Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören wie alle anderen Fahrzeuge grundsätzlich auf die Fahrbahn (§2 Abs. 1 StVO). Es gibt aber doch eine ganze Menge von Ausnahmen.
- Muss man immer auf Radwegen fahren, wenn es welche gibt?
- Darf man Radwege grundsätzlich in beide Richtungen benutzen?
- Wie schnell darf man auf kombinierten Geh- und Radwegen fahren?
- Müssen für Radfahrer freigegebene Fußwege von diesen auch benutzt werden?
- Ist das Radfahren auf dem Fußweg immer erlaubt?
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Falk Mölle
Vom 8. bis 9. November 2008 fand im lichtdurchfluteten Bürgersaal des Rathauses in Dortmund unsere Bundeshauptversammlung statt. Der Landesverband Sachsen war, wie im Vorjahr, mit vier Delegierten vertreten. Dazu gab es ein Wiedersehen mit unserer ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden Dr. Carmen Hagemeister samt Familie, die nun ein Hamburger Mandat vertrat.
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Wer einmal auf die Idee kommt, sein Fahrrad in öffentlichen sächsischen Verkehrsmitteln mitzunehmen, wird schnell das sächsische Tarifwirrwar lieben lernen. Alleine 5 (!) verschiedene Verkehrsverbünde mit jeweils eigenen Tarifen und eigenem Kleingedruckten gibt es im Freistaat (siehe Kasten). Weil das noch nicht verwirrend genug ist, sind da auch noch Bereiche, die zu keinem Verkehrsverbund gehören – mit eigenen Regeln zum Ticketkauf. Wer Verbundgrenzen überqueren will, muss wieder andere Vorschriften beachten. Zudem gibt es noch etliche Sonderangebote, die teilweise auch in Bayern, Tschechien und Polen gelten.
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Beispiel 1: VVO – MDV
Im Frühjahr 2007 war ich von Dresden aus, mehr oder weniger den ganzen Tag, mit dem VVO (Raum Dresden-Oberelbe) unterwegs. Abends sollte es dann nach Leipzig gehen. Auf jeder Fahrt zwischen Dresden und Leipzig hatte ich in der Regionalbahn immer wieder gehört, dass der eine Verkehrsverbund in Riesa (VVO) endet und der andere in Oschatz (MDV) beginnt. Nach meiner Logik grenzten VVO und MDV damit aneinander. In Wirklichkeit tun sie dies jedoch nicht.
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