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MP on bikeEs ist Sommer, die Kandidaten und Wahlversprechen reifen in der Sonne an Bäumen und Laternen. Wenn dann am 1. September gewählt wurde, halten einige der vorher formulieren Ziele dann Einzug in das Regierungsprogramm bzw. den Koalitionsvertrag der neuen Staatsregierung. So war das bereits zur letzten Landtagswahl 2014.

Die Landtagswahl 2019 ist somit ein guter Anlass im Koalitionsvertrag der bisherigen CDU/SPD-Regierung nachzuschauen und beim Thema Radverkehr Bilanz zu ziehen: Welche Punkte konnten umgesetzt werden, welche sind auf der Strecke geblieben?

 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Radtourismus

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Der sehr erfolgreiche Kultur- und Städtetourismus muss mit dem Ausbau eines sanften und nachhaltigen Tourismus, z.B. über Rad- und Wandertourismus, aber auch mit Gesundheits- und Wellnessangeboten sowie mehr familiengerechten Angeboten ergänzt werden.

Umsetzung:

Der Freistaat Sachsen hat eine einheitliche Wegweisung touristischer Radrouten im Rahmen des SachsenNetzRad auf den Weg gebracht. Erste Landkreise sind damit neu beschildert worden. Ein modernes, einheitliches und erfolgreiches Marketing für den Radtourismus findet in Sachsen allerdings nur in Ansätzen statt. 2018 hat der Elberadweg nach vielen Jahren erstmals den Titel als beliebtester Flussradweg Deutschlands abgegeben. Auch der Oder-Neiße-Radweg findet bei der ADFC-Radreiseanalyse keine Erwähnung mehr unter den zehn belietesten touristischen Radrouten in Deutschland, wie es in der Vergangenheit der Fall war.

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Fazit: Teilweise realisiert

 

 

 

 

Park&Ride-, Bike&Ride-Angebote, Fahrradstationen

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Wir treten für eine barrierefreie Verkehrsplanung ein. Investitionsbedarf besteht bei der Herstellung von Barrierefreiheit an Bahn- und Busstationen, bei der Modernisierung der Fahrzeugflotten einschließlich deren barrierefreier Nutzbarkeit und bei der Verknüpfung der Verkehrsträger (z.B. durch Park&Ride-, Bike&Ride-Angebote, Fahrradstationen).

Umsetzung:

Der Ausbau sächsischer Bahnhöfe mit Bike&Ride-Anlagen geht nur sehr schleppend voran. An 42% der sächsischen Bahnhöfe fehlen Fahrradabstellanlagen völlig. Obwohl der Bedarf existiert, gibt es bisher an keinem der größeren sächsischen Bahnhöfe eine Radstation oder ein Fahrradparkhaus. Zwischen 2014 und 2019 hat die Sächsische Staatsregierung nur geringe Aktivitäten unternommen, um das Fahrradparken an Bahnhöfen zu steigern und qualitativ zu verbessern oder erste Fahrradstationen auf den Weg zu bringen.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Einheitliche Regelungen zur Radmitnahme in der Bahn

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Die allgemeinen Tarifregelungen der Verkehrsverbünde sollen stärker harmonisiert werden, z.B. bei den Altersgrenzen der Kindertarife sowie bei der Fahrradmitnahme.

Umsetzung:

Eine einheitliche Regelung zur Fahrradmitnahme existiert nach wie vor nicht. In Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn kostet die Fahrrad-Tageskarte aktuell 5,50€, im Verkehrsverbund Oberelbe 3,00€ und im ZVON 3,50€. In den Verkehrsverbünden Mittelsachsen und Vogtland sowie beim Mitteldeutschen Verkehrsverbund kann man sein Rad hingegen kostenlos mitnehmen.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Steigerung des Radverkehrsanteils

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Wir streben an, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr sachsenweit nennenswert zu erhöhen und werden dies in der sächsischen Radverkehrskonzeption festschreiben.

Umsetzung:

Der Radverkehrsanteil in Sachsen steigt tatsächlich allenfalls in Dresden und Leipzig an. Im Landesverkehrsplan formuliert die Sächsische Staatsregierung lediglich das schwammige Ziel, „den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr deutlich zu erhöhen“. Weder wird ein konkreter Zielhorizont benannt, zu dem ein bestimmter Zielwert erreicht werden soll, noch wird die aktuell im Entwurf befindliche Radverkehrskonzeption 2019 an dieser Stelle konkreter.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Förderung kommunaler Radverkehrsprojekte

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Die Mittel für den Radverkehr werden wir ab dem kommenden Doppelhaushalt erhöhen.

Umsetzung:

Im Doppelhaushalt 2015/2016 hat die Sächsische Staatsregierung die Mittel für das Haushaltsjahr 2017 von 4 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro erhöht. Allerdings gestaltete sich der Abruf der Mittel für die Kommunen kompliziert. Hierfür machen die Kommunen auch die zähe Verhandlungspraxis des Landesamts für Straßenbau und Verkehr verantwortlich. Immer wieder tauchen Berichte über kommunale Radverkehrsprojekte in den Medien auf, die an der Co-Finanzierung des Freistaats scheitern, verschoben werden oder wo die Kommunen die Förderung entnervt aufgeben und die Finanzierung komplett selbst stemmen.

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Fazit: Teilweise realisiert

 

 

Radwegenetz in Sachsen

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Beim Aus- und Neubau von Bundes- und Staatsstraßen soll die gleichzeitige Errichtung von Radverkehrsanlagen zum Regelfall werden.

Umsetzung:

Von den in der Sächsischen Radverkehrskonzeption mit Priorität A klassifizierten 540 km bis 2025 zu realisierenden Radwegeneubauten an Bundes- und Staatsstraßen wurden bis Anfang 2019 erst 69 km fertiggestellt. Trotz zweier „Sonderprogramme“ sind das gerade einmal 13% des selbstgesteckten Zieles nach knapp der Hälfte des Realisierungszeitraumes. Auch im Bundesvergleich hinkt der Freistaat bei der Ausstattung von Staats- und Bundesstraßen mit Radwegen deutlich zurück.

Bei mehreren Neubauprojekten von Bundes- bzw. Staatsstraßen, die sich nach 2014 in der Planung befanden (z. B. B 95 nördl. Annaberg, B 169 südl. Riesa, B 178 Lausitz, S 163 Hohnstein, S 177 östlich von Dresden), wurden keine Radwege hinzugefügt.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Radwege auf ehemaligen Bahndämmen

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Aufgrund der geringen Steigungen bieten sich stillgelegte Bahntrassen für die Anlage von Radwegen an. Deshalb wollen wir die Nutzung von aufgelassenen Bahndämmen als Radwege erleichtern.

Umsetzung:

Zur Verkürzung der Planungsprozesse für Radwege auf Bahndämmen hat die Sächsische Staatsregierung ein Gutachten zur allgemeinen Bewertung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei der Umnutzung stillgelegter oder entwidmeter Bahntrassen zu Rad- und Wanderwegen in Auftrag gegeben. Dieses verringert den naturschutzrechtlichen Prüfaufwand bei derartigen Projekten und ermöglicht damit kürzere Planungszeiten.

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Fazit: Realisiert

 

 

Verkehrssicherheit

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Wir setzen uns dafür ein, dass die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr weiter erhöht und die Zahl der schweren Unfälle signifikant reduziert wird. Die Aktivitäten zur Unfallverhütung werden wir mindestens im bestehenden Umfang weiter fördern.

Umsetzung:

Im Juni 2019 hat das sächsische Kabinett den Landesverkehrsplan 2030 beschlossen. In der neuen Fassung des Landesverkehrsplans hat Sachsen nun erstmals das Ziel der „Vision Zero“ formuliert, also das Ziel, die Sicherheit im Straßenverkehr so weit zu erhöhen, dass langfristig keine Unfälle mit getöteten mehr auftreten. Im Zeitraum 2014-2019 konnte die Zahl der getöteten Menschen im Verkehr jedoch nicht verringert werden, auch die Zahl beteiligter Fahrer von Fahrrädern an Unfällen mit Personenschaden stieg um ca. 10%, ebenso wie die Zahl getöteter Radfahrer in Sachsen.

Konkrete Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden von der sächsischen Staatsregierung augenscheinlich nicht in Angriff genommen: So unterblieb auch nach dem tödlichen Fahrradunfall auf der S 81 nördlich von Dresden im November 2018 die Anordnung von Tempo 70, obwohl dort der fehlende Radweg und die überhöhte Geschwindigkeit für das Unfallpotenzial mitverantwortlich sind. Ebenso ist der schleppende Ausbau und die teilweise Weigerung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen Radwege an Staats- und Bundesstraßen anzubauen, eine Ursache für die weiterhin gefährliche Situation Radfahrender im Freistaat Sachsen (Beispiel S 163 bei Hohnstein).

Ebenso scheint das Handeln der unteren Straßenverkehrsbehörden im Freistaat keiner Kontrolle durch die Sächsische Staatsregierung zu unterliegen. So sind bspw. In der Landeshauptstadt Dresden zahlreiche Grünpfeile regelwidrig angebracht und gefährden Radfahrende und Fußgänger. Die im LaSuV angesiedelte Aufsichtsbehörde sieht so einen Handlungsbedarf erst, wenn sich tatsächlich Unfälle häufen.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Kommunale Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Wir unterstützen die Kommunen bei der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte und Gemeinden, deren Handlungsfelder mindestens den Erfahrungs- und Informationsaustausch, eine gemeinsame Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Mobilitätsmanagement und Forschungen zum Radverkehr umfassen. Die Arbeitsgemeinschaft wird durch einen konkreten Ansprechpartner Radverkehr im zuständigen Staatsministerium fachlich unterstützt.

Umsetzung:

Der Gründungsprozess wurde intensiv durch den ADFC Sachsen begleitet und vorangetrieben. In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode nahmen die Aktivitäten der Sächsischen Staatsregierung bei der Gründung der Arbeitsgemeinschaft spürbar zu. Es kam zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen den Gründungskommunen, dem ADFC und der Staatsregierung.

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Fazit: Realisiert

 

 

Mobilitätsschulung

Vereinbarung im Koalitionsvertrag:

Wir werden Angebote zur Mobilitätserziehung in Kindereinrichtungen, Schulen und Berufsschulen sowie in Unternehmen unterstützen.

Die unter der CDU-FDP-Regierung geplante Privatisierung der Radfahrausbildung wurde 2016 gestoppt. Die praktische Radfahrausbildung im Grundschulalter wurde damit weiter bei der Polizei belassen. Allerdings scheinen hierfür vordergründig „wirtschaftliche Gründe“ den Ausschlag gegeben zu haben: Private Anbieter hätten die Ausbildung von ca. 40.000 Kindern pro Jahr nicht preiswerter angeboten, als aktuell Kosten durch die Polizei entstehen.

Zwar sind die Privatisierungspläne gestoppt, doch hat sich die Verkehrssicherheitsarbeit in Kindereinrichtungen sowie an Schulen und Berufsschulen über das niedrige Niveau der vorhergehenden Legislaturperioden nicht weiterentwickelt. Der ADFC kritisiert insbesondere die Praxisferne und Oberflächlichkeit der Radausbildung an Grundschulen. Die Schulkinder erhalten lediglich 10 Stunden praktischen Unterricht. Auf eine Schulklasse kommen dabei 2 PolizistInnen. Der öffentliche Straßenraum gehört ebenso wenig zum Lehrplan wie die Einbeziehung des Elternhauses in die Mobilitätserziehung. Dass letztere sich hier durchaus Gedanken machen, zeigen die häufigen Anfragen beim ADFC nach Verkehrsschulungsmöglichkeiten.

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Fazit: Realisiert. Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf!

 

 

Weitere Themen außerhalb des Koalitionsvertrages

Lastenradförderung

Beschlusslage:

Mit dem Beschluss des Landeshaushalts 2019/20 haben CDU und SPD erstmals eine Förderung zum Kauf von Lastenrädern beschlossen, ein Änderungsantrag der Grünen, die Förderung von insgesamt 0,6 Mio. Euro auf 1,5 Mio. Euro zu erhöhen, fand im sächsischen Landtag eine Mehrheit. Somit stellt der Freistaat 2019 0,5 Mio., 2020 eine Mio. Euro zur Förderung von Lastenrädern für die gewerbliche Nutzung zur Verfügung.

Umsetzung:

Bis Anfang August 2019 hat das SPD-geführte SMWA noch keine Regelung zur Ausreichung der Förderung herausgebracht. Das Förderprogramm ist daher bislang noch nicht angelaufen. Wann eine Regelung geschaffen wird und das sächsische Förderprogramm für Lastenräder anläuft, ist aktuell unklar.

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Fazit: Teilweise realisiert

 

Mehr Personal im LASuV

Ziel:

Um die bereitgestellten Haushalts- und Fördermittel im Radwegebau auch umsetzen zu können, wird mehr Personal im SMWA und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) benötigt.

Umsetzung:

Die ohnehin unzureichende Peronalausstattung des LASuV wurden nicht im gleichen Umfang aufgestockt wie die Fördergelder. Als Notlösung bedient sich der Freistaat in steigendem Maße der Dienstleistungen der LIst GmbH, deren Personalbestand sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt hat. Das bemängelt sogar der Landesrechnungshof. Im Gegensatz zu den Landesämtern unterzieht sich eine GmbH weitgehend der staatlichen Kontrolle und Berichtspflicht. Die LISt-GmbH leistet effektive Arbeit, kann aber hoheitliche Aufgaben nicht übernehmen.

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Fazit: Nicht realisiert

 

 

Quellen

Koalitionsvertrag 2014-2019: https://www.staatsregierung.sachsen.de/download/staatsregierung/AKTUELL_Koalitionsvertrag_CDU_SPD_2014-2019.pdf

Doppelhaushalt 2019/2020: https://www.finanzen.sachsen.de/doppelhaushalt-2019-2020-3973.html

 

 

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