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Radfahren - aber wo?

Wissen Sie immer genau, wo Sie mit Ihrem Fahrrad hingehören? Ja klar: Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören wie alle anderen Fahrzeuge grundsätzlich auf die Fahrbahn (§2 Abs. 1 StVO). Es gibt aber doch eine ganze Menge von Ausnahmen.

  • Muss man immer auf Radwegen fahren, wenn es welche gibt?
  • Darf man Radwege grundsätzlich in beide Richtungen benutzen?
  • Wie schnell darf man auf kombinierten Geh- und Radwegen fahren?
  • Müssen für Radfahrer freigegebene Fußwege von diesen auch benutzt werden?
  • Ist das Radfahren auf dem Fußweg immer erlaubt?

 

Dies sind nur einige Fragen, vor denen viele Rad fahrende Menschen stehen und die sie im Alltag nicht immer beantworten können. Deshalb haben sich Rechts- und Verkehrsexperten des ADFC Dresden zusammengesetzt und eine Broschüre erstellt, die für jeden lesenswert ist, der täglich mit dem Rad unterwegs, den Abenteuern des Radfahrens ausgesetzt ist.

Das Faltblatt ist in den sächsischen ADFC-Geschäftsstellen erhältlich und kann hier heruntergeladen werden:

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Kaufprämien für Lastenräder in Sachsen


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