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poolnudelWer Radfahrende überholt, muss dabei mindestens 150 cm Abstand zwischen Auto und Fahrrad halten. In den meisten Fällen, wo Autos Fahrräder überholen wird dieser Mindestüberholabstand nicht eingehalten. Um für dieses Thema zu sensibilisieren, hat der ADFC Bautzen am 15. Juni 2019 eine Poolnudel-Aktion organisiert. Mit den an die Gepäckträger geklemmten Schwimmhilfen haben Ehrenamtliche aus Bautzen gezeigt, wieviel Platz Radfahrenden im Straßenverkehr zusteht. Der vorgeschriebene Mindestabstand gilt nicht nur, wenn Radfahrende im fließenden Verkehr auf der Straße fahren, sondern auch wenn sie auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen unterwegs sind. Dies zeigt ein aktuelles Rechtsgutachten der Unfallforschung der Versicherer (UDV) von Dieter Müller, Professor an der Hochschule der Sächsischen Polizei.

74% der Radfahrenden in Bautzen werden regelmäßig von Autos im Straßenverkehr bedrängt und behindert, wie die jüngsten Ergebnisse des Fahrradklima-Tests zeigen. Dies erzeugt ein enormes Gefährdungsgefühl, welches letztlich dazu führt, dass viele Menschen nicht das Rad nutzen, obwohl sie es gern tun würden.

Dennoch sind knappe Überholabstände zu Radfahrern eher die Regel als die Ausnahme, wie der Tagesspiegel vor wenigen Monaten in Berlin ermittelte. Bei 56% aller Überholvorgänge werden Radfahrende mit einem geringeren Überholabstand als den mindestens vorgeschriebenen 150 cm überholt.in 18% der Fälle betrug der Überholabstand weniger als ein Meter. Bei jedem hundertsten Überholvorgang betrug der Abstand sogar weniger als 50 cm. Das Projekt des Tagesspiegels ermittelte dabei auch, dass die Überholvorgänge bei langsameren Radfahrenden noch geringer ausfallen. Auch auf ältere Radfahrende wurde nicht mehr Rücksicht genommen. Waren Kinder auf dem Rücksitz des Rades mit unterwegs, wurden im Durchschnitt nur 8 Zentimeter mehr Abstand gehalten. Die Rechtsprechung sieht jedoch vor, dass der Überholabstand in solchen Fällen 50 cm mehr, also mit mindestens 2 Metern betragen muss.

Fotos der Aktion des ADFC Bautzen
Projekt Radmesser des Tagesspiegels
Rechtsgutachten der UDV zu Abständen beim Überholen von Radfahrern

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