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PRESSEMITTEILUNG

In fast allen Verkehrsverbünden und auch bei der Deutschen Bahn können zusammenklappbare Fahrräder, sogenannte Falträder, problem- und kostenlos mitgenommen werden. Da sie nicht mehr Platz beanspruchen als ein Koffer werden sie zum Handgepäck gezählt. Obwohl die Tendenz bei einigen Verkehrsverbünden inzwischen sogar dahin geht, auch normale Fahrräder kostenlos mitzunehmen (so der Verkehrsverbund Oberelbe für Zeitkarteninhaber), ist beim Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) auch für Falträder ein Fahrschein nötig.

Der ADFC Sachsen e.V. fordert, dass die kostenlose Mitnahme von Falträdern als Handgepäck in den Beförderungsbedingungen des MDV festgeschrieben wird. Olaf Matthies, Vorsitzender des ADFC Sachsen: "Das Fahrrad und der Nahverkehr gehören zusammen, sie sind eine ideale Kombination. Andere Verkehrsunternehmen haben es erkannt und machen, wie zum Beispiel in München, aktiv Werbung für die kostenlose Faltradmitnahme im Nahverkehr." So hat auch die TU Dresden in einer Untersuchung festgestellt, dass Radverkehr und ÖPNV sich gegenseitig fördern. Gute Bedingungen für das Radfahren sorgen für eine hohe Attraktivität des Nahverkehrs und umgekehrt. Hauptsächlich deshalb, weil man für viele Wege auf das Auto verzichten kann und somit Geld und Stress sparen kann.

Der ADFC erwartet eine Regelung, die der gängigen Praxis in anderen, angrenzenden Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn entspricht. Dort werden gefaltete Falträder ganz selbstverständlich kostenlos befördert. "Werbung macht man mit zusätzlichen Angeboten für die Kunden. Nicht mit Einschränkungen und Sondergebühren" so Olaf Matthies abschließend.

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