Änderung der sächsischen Bauordnung verschärft Stellplatzmangel für Fahrräder
Ende September wurden Sächsischen Landtag Änderungen bei der Bauordnung beschlossen. Auf Antrag von FDP und CDU ist dabei unter dem Etikett "Bürokratieabbau" die Bauherrenpflicht zur Schaffung von Fahrradstellplätzen weitgehend entfallen.
Demnach muss zukünftig beispielsweise für Wohngebäude mit bis zu 6 Wohnungen oder Sportanlagen für bis zu 1.000 Besucher kein einziger Fahrradstellplatz mehr geschaffen werden.
Der ADFC fordert, dass diese Änderung der Bauordnung nicht vollzogen wird. Der steigende Radverkehr in Sachsen braucht mehr und nicht weniger Stellplätze an Wohngebäuden und an Zielen des Radverkehrs.Fehlende Fahrradstellplätze führen dazu, dass Geh- und Fluchtwege von abgestellten Räder blockiert werden. Aus Furcht vor Diebstahl werden zudem bei fehlenden Bügeln eher ältere, oft nicht verkehrssichere Fahrräder genutzt.
Ein Bürokratieabbau ist von der Abschaffung der Stellplatzpflicht zudem nicht zu erwarten. Die Stellplatzpflicht für Kfz bleibt unverändert.