Der Sächsische Landtag beschloss in seinem Doppelhaushalt 2019/2020 die Finanzierung eines Förderprogramms für Lastenräder. Der Landeshaushalt des Jahres 2019 sieht eine Förderung in Höhe von 500.000€ vor. Für das Jahr 2020 sind eine Million Euro veranschlagt. Gefördert werden gewerblich genutzte Lastenräder sowie freie Lastenräder, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Eine Förderung von privat genutzten Lastenrädern ist nicht geplant.
Leider hat das zuständige SMWA noch immer nicht die Förderrichtlinie für das Programm veröffentlicht. Entsprechend ist noch nicht bekannt, welche Lastenräder in welcher Höhe gefördert werden.
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