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Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) teilte Anfang Juni mit, dass für weitere 128 km Radwege an Bundes- und Staatsstraßen die Planung beauftragt wurde. Dabei handelt es sich um straßenbegleitende Radwege aus der Sächsischen Radverkehrskonzeption in der Klasse A. Diese Projekte mit der größten Dringlichkeit sollen bis 2025 fertiggestellt sein.

Die Staatsregierung hat seit 2015 eigenen Angaben zufolge Planungen für Radwege im Wert von 300 Mio. Euro angeschoben, etwa 50 Mio. Euro dieser Summe kosten allein die Planungsleistungen. Dieses umfangreiche Investitionspaket ist ein wichtiger Schritt für ein radfreundliches Sachsen. An vielen Stellen im Freistaat sind die Möglichkeiten, mit dem Rad von einem Ort in den nächsten zu kommen, noch stark verbesserungsbedürftig. Sachsen hat eines der dünnsten Radwegenetze an Bundes- und Staatsstraßen deutschlandweit.

Zwischen 2015 und 2017 investierte der Freistaat allerdings nur durchschnittlich 9 Mio. Euro pro Jahr in Radwege an Bundes- und Staatsstraßen. Geht es in diesem Tempo weiter, ergäbe sich für das 300-Millionen-Bauprogramm ein Realisierungszeitraum von 33 Jahren und drei Monaten. Die sächsischen Radwege der höchsten Dringlichkeit wären demnach erst im Jahr 2051 fertig - ein Vierteljahrhundert später als geplant.

Wie wird der Radwegebau in der laufenden Legislaturperiode finanziert?

Der Freistaat ist für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und an Staatsstraßen außerorts sowie für die Ortsdurchfahrten in kleineren Kommunen verantwortlich. Die Durchführung übernimmt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr LASuV.

Für Bundesstraßen wird das Geld direkt beim Bund beantragt (zwischen 5,1 und 5,8 Mio, im Durchschnitt 5,4 Mio). Für den Bau an Staatsstraßen stehen jährlich 4 Mio aus eigenen Haushaltsmitteln sowie EU-Fördermittel zur Verfügung („EFRE“, ca. 25 Mio für sieben Jahre, pro Jahr also rund 3,6 Mio).

In den Jahren 2015, 2016 und 2017 wurden real pro Jahr im Schnitt 5,4 Mio Mittel des Bundes, 1,4 Mio EU-Fördermittel sowie 2,2 Mio eigene Haushaltsmittel investiert, also rund 9 Mio jährlich.


Hauptursache für die schleppende Umsetzung der Investitionen ist die knappe Personalsituation in den Straßenbauämtern (LASuV). Dass die Staatsregierung die aktuell in Planung befindlichen Radwege bis 2025 realisieren kann, ist angesichts der unzureichenden Personalausstattung in der Radverkehrsplanung keinesfalls zu schaffen. Laut Information der Staatsregierung an den Sächsischen Landtag vom Februar 2018 sind im LASuV aktuell 6,3 von ca. 1000 Beschäftigten mit der Planung von Radverkehrsinfrastruktur beschäftigt, also weit weniger als 1% des Personals. Hier sind grundlegende Strukturänderungen erforderlich.

Für die Umsetzung der beschlossenen Investitionen müssen mindestens 20 zusätzliche Radverkehrsstellen geschaffen werden.

Dabei gehen die zu lösenden Aufgaben für den Radverkehr weit über den Bau der dringendsten 540 km Radwege hinaus. Die Radverkehrskonzeption enthält weiteren bestätigten Bedarf für 300 km Radwege der Klasse B, an 570 km soll der Radwegebau gegebenenfalls nach genauer Bedarfsprüfung erfolgen. An zahlreichen Ortsdurchfahrten fehlen Radwege, bei Neubauvorhaben ist der Radverkehr mit zu berücksichtigen.

Aktuell wird die Sächsische Radverkehrskonzeption novelliert. Landkreise und Kommunen sind aufgerufen, Strecken mit Radwegebedarf nachzumelden. Durch erforderliche Lückenschlüsse und Nachmeldungen wird sich der Baubedarf an Radwegen im Freistaat Sachsen weiter erhöhen.

Sachsen beauftragt zweites Sonderprogramm Radverkehr

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