Fahrradclub fordert mehr Engagement der Kenia-Koalition für die Verkehrswende
Am heutigen Tag wird der Sächsische Landtag eine Novellierung der Bauordnung beschließen, die neben zahlreichen weiteren Änderungen auch eine Verdoppelung der verfahrensfreien Fläche für Pkw-Stellplätze enthält. Bauherren können also auf ihrem Grundstück einen Parkplatz von 100 m² anlegen, ohne dafür eine Baugenehmigung zu benötigen. Bisher lag dieser Wert bei 50 m². Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) kritisiert die Novelle als eine verpasste Chance für die Verkehrswende. Die Bauordnung sei eine wichtige Stellschraube, um die Verkehrswende vor Ort zu unterstützen. Ihrem 2019 beschlossenen Ziel, den Radverkehr in Sachsen bis 2025 zu verdoppeln, komme die Kenia-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf kein Stück näher.
"Statt sich endlich für fahrradfreundliches Bauen zu engagieren, vereinfacht Regionalentwicklungsminister Thomas Schmidt nun den Bau von Autoparkplätzen. Wie will die Koalition so ihr Ziel erreichen, dass die Sachsen bis 2025 doppelt so viele Wege mit dem Rad zurücklegen?" fragt sich Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen.
Ein weiterer Kritikpunkt des ADFC betrifft den § 49 der Sächsischen Bauordnung, der Bauherren sowohl von Wohngebäuden, aber beispielsweise auch bei Schulen und Kitas verpflichtet, in erheblichem Maße Pkw-Stellplätze zu schaffen.
"Es ist seit langem bekannt, dass die Stellplatzpflicht weit über das Ziel hinausschießt und als versteckte Subvention die Nutzung des Autos bevorteilt." sagt Krause. Die Stellplatzpflicht sei ein historisches Relikt aus der Zeit der autogerechten Stadt. Sie stehe konträr zum Ziel, einen höheren Verkehrsanteil zu Fuß, mit dem Rad und über den ÖPNV abzuwickeln. Auch richte sie sich gegen die international vereinbarten Klimaschutzziele.
"Solange der Staat Bauherren dazu verpflichtet, deutlich über den realen Bedarf Autoparkplätze bereitzustellen, steht sich sie Sächsische Staatsregierung bei der Verkehrswende selbst im Weg." Die Novellierung der Bauordnung hätte es ermöglicht, die Stellplatzpflicht auf ein sinnvolles und zeitgemäßes Maß zu reduzieren.
"Ich nehme ernüchtert zur Kenntnis, dass die Sächsische Staatsregierung aber nicht willens oder nicht in der Lage ist, wichtige verkehrspolitische Akzente zu setzen." zeigt sich der ADFC-Geschäftsführer konsterniert.
Hintergrund
In der bislang gültigen Fassung begrenzt die Bauordnung in § 61 Abs. 1 Ziffer 16 die Verfahrensfreiheit von Parkplätzen auf 50 m². Diesen Wert hat die Koalition von CDU, Grünen und SPD heute auf 100 m² angehoben. Dies vereinfacht für Bauherren die Flächenversiegelung für den Bau von Pkw-Stellplätzen. Da die Flächenverfügbarkeit auf Baugrundstücken in der Regel begrenzt ist, wird so auch die Flächenverfügbarkeit für Fahrradparkplätze bei Bauprojekten eher geschwächt als gestärkt. Ein Beitrag zur Erhöhung des Fahrradanteils am Gesamtverkehr ist die Bauordnung jedenfalls nicht.
Ganz anders der Trend außerhalb von Sachsen: Bundesweit wird als ein Baustein der Verkehrswende die schon seit langem in der Kritik stehende Stellplatzpflicht für Pkw nach § 49 der Bauordnung Schritt für Schritt abgebaut oder, wie im Falle von Berlin und Hamburg, komplett abgeschafft.
Anlage: Richtzahlentabelle für verpflichtende Parkplätze nach § 49 der Sächsischen Bauordnung: https://sn.adfc-clouds.de/index.php/s/bEmKqKtoZWYJxtb
Sächsische Bauordnung, § 61: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1779?redirect_succesor_allowed=1#p61
Geplante Änderungen der Sächsischen Bauordnung: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8836&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined