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Drei Monate nach der Landtagswahl haben am Sonntag die Spitzen aus CDU, Grünen und SPD in Sachsen den Koalitionsvertrag vorgelegt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club hat die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf den Radverkehr untersucht.

Mit dem Ziel, bis 2025 den Anteil der Wege mit dem Fahrrad in Sachsen zu verdoppeln, setzt sich die angehende Koalition ein ambitioniertes Ziel. Mit dem Bau von Radschnellwegen, einem lückenlosen Radwegenetz an Staatsstraßen und dem Bau von Radstationen an Bahnhöfen nach holländischem Vorbild haben sich die zukünftigen Regierungspartner viel vorgenommen. Insgesamt 18 Punkte zum Radverkehr hat der ADFC im Koalitionsvertrag gefunden. Nicht wenige der vereinbarten Ziele entsprechen langjährigen Forderungen des ADFC.

Olaf Matthies, Vorsitzender des Fahrradclubs, zeigt sich entsprechend begeistert: "Wir sind sehr zufrieden mit diesen Zusagen im Koalitionsvertrag. Die neuen sächsischen Regierungspartner von CDU, SPD und Grünen können davon ausgehen, dass sie mit ihrem Koalitionspapier beim Thema Radverkehr auf die Zustimmung der Mehrheit der Menschen in Sachsen treffen werden."

"Radfahren ist lange nicht mehr die grüne Nische in der Mobilität sondern ein Mittel gegen Bewegungsarmut unserer Kinder, ein Platzsparer in unseren Städten und Gemeinden und vor allem die bequeme und schnelle Möglichkeit Entfernungen unter 15 km zurückzulegen."

Auch aus Sicht des ADFC ist die angestrebte Verdoppelung des Radverkehrsanteils mit Anstrengungen verbunden. "Wenn die einzelnen Punkte der Koalitionsvereinbarung zum Radverkehr zügig umgesetzt werden, ist dieses Ziel jedoch zu erreichen." ist Matthies überzeugt. "Besonders wichtig halten wir die Aufstockung von Fachpersonal. So können Maßnahmen, die Radverkehr sicherer und attraktiver machen, schnell umgesetzt werden. " so der Vorsitzende des ADFC Sachsen. Im sächsischen Verkehrsministerium soll außerdem ein fachlich versiertes Referat für Nahmobilität eingerichtet werden. Solch eine fachlich zuständige Struktur nach dem Beispiel Baden-Württembergs und Hessens hatte der ADFC Sachsen lange gefordert.

Die alte Koalition hat bereits wichtige Grundlagen geschaffen. So wurde im März die Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs gegründet. Mit der nun zugesagten weiteren Unterstützung sind auch die Kommunen mit im Boot. "Die Arbeit der vielen Bürger vor Ort, der Bürgerinitiativen und des ADFC zahlt sich nun aus" findet Olaf Matthies. "Die zukünftigen Regierungspartner haben erkannt, dass das Fahrrad ein Gewinnerthema ist. Wir möchten, dass die drei Parteien in ihrer Zusammenarbeit in den nächsten fünf Jahren in einen Wettbewerb um die besten Lösungen eintreten. Der ADFC wird diesen Weg stets kritisch und konstruktiv begleiten."

Hintergrund

Am Wochenende haben CDU, Grüne und SPD nach drei Monaten Verhandlungen einen Koalitionsvertrag vorgestellt. Folgende 18 Punkte zum Radverkehr wurden vereinbart:

1. Verdoppelung des Radverkehrsanteils bis 2025.
2. Planung und Bau von Rad- und Radschnellwegen vorantreiben.
3. Organisatorische und langfristige Unterstützung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft Rad.SN.
4. Förderung von Fahrradstationen und -abstellanlagen.
5. Radweg als Standard beim Neu- und Ausbau von Staatsstraßen.
6. Bessere Personalausstattung für die Radverkehrsplanung im SMWA, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) und in den Genehmigungsbehörden.
7. Zusätzliche Personalmittel für qualifiziertes Personal beim Freistaat.
8. Einrichtung eines Referats Nahmobilität beim zuständigen Fachministerium und beim LASuV, sowie Erhöhung der radspezifischen Planungskapazitäten.
9. Deutlich bessere Ausstattung der kommunalen Radverkehrsförderung.
10. Ausweitung der Förderung von Fahrradparkhäusern und -abstellanlagen an öffentlichen Einrichtungen jenseits von Bahnhöfen, Haltepunkten oder sonstigen ÖPNV-Verknüpfungsstellen.
11. Prüfung, ob auch Mobilitätsstationen (Radstation + CarSharing, Mobilitätsberatung, Elektroladesäule usw.) gefördert werden.
12. Nachrüstung aller öffentlichen Gebäude des Freistaates mit sicheren Fahrradabstellanlagen.
13. Bindung kommunaler Mittel beim Neu- und Ausbau von Straßen an die Nachrüstung von Geh- bzw. Radwegen.
14. Unterstützung der touristischen Akteure beim Aufbau von Koordinierungsstellen zur Entwicklung und Vermarktung der überregionalen Radrouten und der naturverträglichen Mountainbikestrecken in Sachsen.
15. Ausstattung des touristischen Radwegenetzes in Sachsen mit einer Knotenpunktwegweisung bis 2024.
16. Qualifizierung der sächsischen Radfernwege.
17. Das Fahrrad als Verkehrsmittel für Angestellte in Behörden des Freistaats soll untersützt werden. Überdachte und sichere Abstellmöglichkeiten allen Behördenstandorten.
18. Förderung der Kommunen und Unternehmen bei der Einführung umweltfreundlicher Stadtlogistikkonzepte beispielsweise mit Hilfe von Lastenrädern.

Eine Zusammenfassung der 18 Radverkehrspunkte finden Sie auf www.adfc-sachsen.de/728.

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