Die meisten Fahrradpendler wissen sicherlich, dass es sich nicht nur gesundheitlich lohnt, den täglichen Arbeitsweg mit dem Fahrrad zu absolvieren. Auch finanziell hat es seine Vorteile, denn die Pendlerpauschale, die man in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen kann liegt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel bei 30 Cent pro Entfernungskilometer. Wegen der gegenüber Auto und ÖPNV geringeren laufenden Kosten, macht sich das Fahrrad da schnell bezahlt. Zusätzlich bieten günstige Leasingmodelle wie Jobrad oder die Mitmachaktionen Mit dem Rad zur Arbeit und Stadtradeln weitere Anreize für den Umstieg auf den Sattel.
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn man einen Auswärts-Geschäftstermin mit dem Fahrrad wahrnehmen möchte oder die Überlegung ansteht, ob Pflegedienst Sorglos oder Hausmeister Krause sich vielleicht ein Lastenrad als Dienstfahrzeug zulegen, weil Parkplatzprobleme bei den Betreuten damit endgültig der Vergangenheit angehören?
Vor 2014 gab es noch eine 5 Cent Kilometerpauschale für's Fahrrad - gewöhnliche Pedelecs bis 25 km/h zählen rechtlich ebenfals als Fahrrad - auf Dienstreisen, jetzt nur noch für Motorfahrzeuge. Da ist es eventuell eine Überlegung wert, über ein S-Pedelec mit Elektrounterstützung bis 45 km/h nachzudenken, da dieses rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft ist, wofür 20 Cent Kilometerpauschale anzusetzen sind (für PKW gibt es sogar 30 Cent/km). Nachteilig sind hier natürlich der höhere Anschaffungspreis und die Versicherungskennzeichenpflicht.
Setzt man ein normales Fahrrad/Pedelec ein, können mangels Kilometerpauschale Fahrtkosten nur in geringem Umfang pauschal, nämlich 5,- Euro/Monat bei mindestens vier Fahrten (5.3 zu §5) angesetzt werden. Ansonsten geht das Absetzen nur sehr umständlich als "individuelles Kilometergeld" über den vollständigen Nachweis der tatsächlich anfallenden Kosten, also anteilige Anrechnung des Kaufpreises, Wartung etc. über die Nutzungsdauer mit allen Kaufbelegen. Kann man das Dienstfahrrad/Pedelec leasen statt kaufen, vereinfacht das eventuell den Nachweis der laufenden Kosten. Spätestens an dieser Stelle sollte dann aber die Expertise eines Steuerberaters zu Rate gezogen werden.
Zusammen mit den Verzögerungen bei der Umsetzung der Lastenradförderung in Sachsen werden mit einer so umständlichen Handhabe sicher keine Anreize für die Verkehrswende im gewerblichen Bereich geschaffen.