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Petersburger Berlin2020Wie ist das eigentlich rechtlich mit temporärer Radverkehrsanlagen, im englischsprachigen Raum auch als Pop Up Bike Lanes bekannt? Kann eine Stadt solche Radwege einfach so einrichten? Braucht es außergewöhnliche Umstände wie die Corona-Pandemie eine zwingende Voraussetzung? Ab wann muss eine temporäre durch eine permanente Lösung ersetzt werden?

Viele Kommunen zögern aus Angst vor politischen Widerständen und rechtlicher Unsicherheit, solche praktische Verkehrsversuche anzupacken. Wir haben zur rechtlichen Situation von Pop Up Bike Lanes recherchiert.

Charlotte Heppner von der HU Berlin hat bereits im Mai die rechtlichen Fragen von Pop Up Bike Lanes unter die Lupe genommen und stellt fest, dass es lediglich einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung bedarf, um Fahrspuren zu Radwegen umzuwidmen. Als Begründung reicht ein Bezug auf § 45 Abs. 1 Satz 1 der StVO, wonach die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt oder verboten und auf Sonderwege verwiesen werden kann. Sicherheitsgründe können neben verkehrsrechtlichen Gefahrenlagen (z. B. durch erhöhtes Radverkehrsaufkommen) auch infektionsschutzrechtliche Regelungen sein.

FrankfurterAllee2 Berlin2020Zu diesem Schluss kommt auch ein Gutachten (Expertise WD 7 – 3000 – 074/20) des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 29.06.2020 und fügt ergänzend hinzu, dass für die Anordnung von Pop Up Radwegen weder ein Begründungszwang noch die Notwendigkeit einer Bürgeranhörung vorliegen.

Für die konkrete Umsetzung der behördlichen Anordnung mit Verkehrszeichen. Fahrbahnmarkierungen, Sperrzäunen etc. ist die kommunale Ebene zuständig. Für die Umwidmung von Fahrspuren ist meist keine umfangreiche Verkehrsplanung erforderlich, auch wenn z. B. auf ein bereits bestehendes allgemeines Radverkehrskonzept Bezug genommen werden kann.

FrankfurterAllee Berlin2020Auch wenn rechtlich somit alles klar geregelt ist und der Aufwand zur Einrichtung temporärer Radverkehrsanlagen sich in engen Grenzen hält, nutzen nur wenige deutsche Großstädte wie Berlin, Köln und Frankfurt diese Möglichkeit, Radverkehr attraktiver zu machen. In Sachsen ist derzeit nur eine einzige Pop up Bike Lane auf einem kurzen Abschnitt der Leipziger Jahnallee eingerichtet, obwohl der ADFC schon mehrfach in Leipzig, Dresden und anderen Städten im Demonstrationsformat ganz praktisch gezeigt hat, an welchen Stellen die Einrichtung solcher Schutzbereiche sinnvoll und leicht umsetzbar wäre. Scheinbar scheitert dies doch häufiger an politischem Willen und als an technisch-rechtlicher Umsetzbarkeit.

Pop Up Radwege bei Wikipedia
Globale Projektdatenbank zu Covid-19-Maßnahmen für mehr Rad- und Fußverkehrsraum

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