Nach langem Warten hat der Bundesrat am 8. Oktober 2021 den neuen Bußgeldkatalog beschlossen, der vor allem die Gefährdung von Menschen im Straßenverkehr deutlich teurer macht. Am 19. Oktober wurde die Änderung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am 9. November treten die neuen Bußgeldtatbestände in Kraft.
Für Fahrradfahrende könnte die neue Bußgeldverordnung etwas mehr Sicherheit im Straßenverkehr bringen. Demnach wird das Halten und Falschparken auf Radwegen und- schutzstreifen deutlich teurer.
Wer zukünftig mit dem Auto auf einem Radschutzstreifen hält, bezahlt mindestens 55€. Werden dabei andere Verkehrsteilnehmende behindert, gefährdet oder wird gar ein Unfall verursacht, erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 100€. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig.
Das Falschparken auf Rad- und Gehwegen kostet mit dem neuen Bußgeldkatalog bis zu 100€, mindestens aber 55€. Zum Vergleich: bisher mussten Falschparkende nur ein Bußgeld von 35€ zahlen. Kommt es durch den Falschparkenden zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer, wird auch hier ein Punkt fällig. Gleiches gilt, wenn das Auto mehr als eine Stunde falschparkt. Sobald sich insgesamt 8 Punkte auf dem Konto befinden, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch das Fehlverhalten beim Radfahren wird zum Teil deutlich härter bestraft: So erhöht sich das Bußgeld nicht nur für das Radfahren auf dem Gehweg, sondern auch für das Geisterradeln, also dem Befahren von Radwegen in die falsche Richtung.
Von Kommunen wird das Parken auf Radwegen oftmals großzügig geduldet. Immer öfter werden gefährdete Radfahrende und Fußgänger*innen deshalb selbst tätig: Weg.li, eine Online-Plattform, mit welcher Falschparkende beim Ordnungsamt gemeldet werden können, verzeichnet wachsende Nutzerzahlen. Vor 5 Monaten lag die Zahl der registrierten Nutzer*innen noch bei rund 151 000. Am 25.10.2021 überschritt sie die Marke von 227 000 Anmeldungen. Nehmen jetzt die Radfahrerinnen und Radfahrer die Arbeit der Ordnungsämter selbst in die Hand?
Damit die erhöhten Bußgelder ab November auch Wirkung zeigen, braucht es jedoch definitiv mehr Kontrollen durch Polizei und Ordnungsamt. Reduziert sich die Zahl der Falschparkenden, könnten einige Unfallherde entschärft werden. Um allerdings die Verkehrssicherheit für Radfahrende langfristig deutlich zu erhöhen, kann der neue Bußgeldkatalog nur ein Baustein sein. Unverzichtbar bleibt weiterhin der schnelle Ausbau sicherer und lückenloser Radverkehrsnetze.