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sackgasse2Heute hat der Bundesrat eine Novellierung des Bußgeldkatalogs, der unter anderem die Gefährdung von Radfahrenden deutlich teurer macht. Nach langer Verzögerung würde dann beispielsweise das Falschparken auf Rad- und Gehwegen deutlich härter bestraft werden.

Mit dem Beschluss des Bundesrats wird es deutlich teurer, Radfahrende und Zufußgehende im Straßenverkehr zu gefährden. Neben einer deutlich spürbareren Bestrafung von Rasern wird unter anderem das Bußgeld für Falschparken auf Geh- und Radwegen auf bis zu 110 Euro angehoben. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise in zweiter Reihe und auf Straßenbahngleisen. Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.

  Bußgelder (Auswahl)    
    Bußgeld bislang Bußgeld neu
  Radfahren auf dem Gehweg 10 € 55 €
  Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt 10 € 55 €
  Parken auf Radweg 20 € 55 €
  mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 35 € 70 €
1 Punkt
  Halten und Parken auf Schutzstreifen - 55 €
  Abbiegen mit Lkw schneller als Schrittgeschwindigkeit - 70 €
1 Punkt 
       

Wer als Autofahrender beim Abbiegen eine Person auf dem Rad gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 Euro statt wie bisher 70 Euro rechnen – und einem Monat Fahrverbot. Wer beim Aussteigen unaufmerksam die Autotür öffnet und damit eine Radfahrerin oder einen Radfahrer gefährdet, zahlt ebenfalls mehr: 40 statt 20 Euro.

Ursprünglich sollte die neue Bußgeldkatalogverordnung gemeinsam mit der StVO-Novelle vom April 2020 in Kraft treten. Doch aufgrund eines Zitierfehlers ist die Novellierung nicht rechtskräftig geworden. Der ADFC kritisiert die hat seitdem immer wieder gefordert, dass die Verordnung schnell beschlossen werden soll - bis heute vergeblich. Dadurch waren die Bußgelder für Verstöße zulasten von Radfahrenden, wie das Zuparken von Radwegen, eineinhalb Jahre länger als geplant lächerlich billig oder gar nicht bußgeldpflichtig, wie das Abbiegen von Lkw mit mehr als Schrittgeschwindigkeit oder das Halten auf Rad-Schutzstreifen.

Der neue Bußgeldkatalog gilt ab dem 9. November 2021.

Der ADFC fordert ein neues Verkehrsrecht

Höhere Bußgelder zum Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern sind wichtig, aber nur ein Mosaiksteinchen auf dem langen Weg zum Fahrradland. Damit deutsche Städte sicher für alle werden, fordert der ADFC Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit. Außerdem braucht es viele neue geschützte Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, ohne bürokratischen Hindernislauf für die Kommunen. Die neue Bundesregierung muss Klimaschutz und Verkehrssicherheit wirklich ernst nehmen – und dafür ein neues, modernes Straßenverkehrsgesetz schaffen.

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