Mit der Novellierung der StVO im April 2020 hat der Gesetzgeber auch einige neue Verkehrszeichen eingeführt, so z.B. den Grünen Pfeil für Radfahrer, die Fahrradzone oder das Zeichen "Überholverbot von Zweirädern". Bislang wurde jedoch noch nicht die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), in der die Anordnungsbedingungen für diese neuen Verkehrszeichen geregelt sind, an diese Novelle angepasst. Daher herrschte bei den Kommunen bisher eine gewisse Unsicherheit, unter welchen Bedingungen genau die neuen Verkehrszeichen aufgestellt werden können.
Um diese Regelungslücke zu überwinden, hat der Freistaat Sachsen auf einen Hinweis des ADFC hin einen Erlass veröffentlicht, der den Kommunen eine klare Handhabe zur Aufstellung der neuen Verkehrszeichen klar gibt. Das ist ein wichtiger Schritt für die Radverkehrsplanung vor Ort und ein nicht ganz unbedeutender Schritt für die Verkehrswende: Nun wissen die kommunalen Straßenverkehrsbehörden, woran sie sind und können an die Umsetzung gehen.