Seit Montag machen Aufkleber auf den etwa 300 Streifenwagen der Polizei Dresden auf den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden aufmerksam. Zur öffentlichen Vorstellung der Aufkleber durch Sachsens Innenminister Wöller und den ADFC führte die Polizei auch Kontrollen des Überholabstands durch.
Sachsens Polizei reagiert damit auf die Novelle der Straßenverkehrsordnung: Seit April definiert sie einen Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen von Radfahrenden. Außerorts beträgt der Abstand 2 Meter. Ziel des ADFC ist es, dass in Sachsen die Öffentlichkeitsarbeit und Kontrollen in Zusammenhang mit der Novelle der StVO und zum Thema Überholabstand ausgeweitet werden. Dazu stehen wir mit der Polizei und dem Sächsischen Innenministerium in engem Kontakt.