Es scheint, als stehe momentan die ganze Welt still, in Atem gehalten durch ein unsichtbares, aber hochansteckendes Virus. Die Maßnahmen der einzelnen Staaten, das Corona-Virus einzudämmen sind recht unterschiedlich, aber meist sehr drastisch. Auch in Sachsen gilt inzwischen eine Allgemeinverfügung, die zum Ziel hat, eine Krankheitsübertragung durch soziale Distanzierung möglichst zu unterbinden. Radfahren ist dabei in Ausnahmefällen weiterhin erlaubt, denn die Sächsische Staatsregierung hat erkannt, dass man auf dem Rad nicht nur automatisch Abstand zueinander hält, sondern durch Bewegung an der frischen Luft auch etwas für Gesundheit und Wohlbefinden tut. Zudem verringert jedes stehengelassene Auto die Feinstaubbelastung der Luft und somit auch eine der Übertragungswege für Viren.
Aber was genau sind die aktuellen Regelungen rund ums Rad(Stand 26.03.2020, vorläufig bis 05.04.2020)?
- Alles, was in Gruppen stattfindet, ist derzeit untersagt. Deshalb fallen zum Beispiel auch alle organisierten Radtouren des ADFC bis auf weiteres aus.
- Radfahren ist weiterhin für wichtige Erledigungen, wie etwa die Fahrt zur Arbeit, zum Lebensmittelladen oder zur Apotheke erlaubt.
- Radfahren zur sportlichen Betätigung ist ebenfalls gestattet, allerdings nur allein oder mit maximal einer weiteren Person aus dem gleichen Haushalt. Gerüchte, dass dies nur in einem Umkreis von 5 km um die eigene Wohnung gestattet sei, dementierte die Polizei Sachsen inzwischen. Natürlich sind auch hier Augenmaß und gesunder Menschenverstand gefragt. Während Fahrten über die Grenzen Sachsens in andere Bundesländer gestattet sind, so lange dort geltende Ausgangsbestimmungen nicht verletzt werden, ist spätestens an den Grenzen zu Polen und Tschechien Schluß.
- Auch auf dem Rad sind mindestens 1,5, besser 2 Meter Abstand zu anderen Personen zu halten. Ob das Virus dazu führen wird, dass sich daran nun auch überholende Autofahrer halten?
- Während der direkte Verkauf von Fahrrädern und Zubehör (außer im Onlinehandel) aktuell untersagt ist, dürfen Fahrradwerkstätten weiterhin öffnen, um die Mobilität derer, die auf ihr Fahrrad angewiesen sind, sicherzustellen. Am besten, man fragt vorher telefonisch oder per E-Mail bei der Radwerkstatt des Vertrauens nach, ob und unter welchen Umständen der Reparaturservice noch angeboten wird.
In Italien, Spanien und Frankreich ist Radfahren, zumindest als sportliche oder Freizeitbetätigung, dahingegen gänzlich verboten worden. Als Begründung gilt zumeist, dass so die Krankenhäuser durch etwaige Radfahrunfälle nicht unnötig belastet werden sollen. Allerdings verunfallt wohl kein Radfahrer freiwillig und vorsätzlich. Darum wären Maßnahmen, die das Radfahren einfacher und sicherer machen, gerade jetzt gefragter denn je.
Besonders in Großstädten, wo hunderttausende plötzlich nach Alternativen zu Bus und Bahn suchen, um die Ansteckungsgefahr zu verringern, hat man dies bereits erkannt:
- In Kolumbiens Hauptstadt Bogota hat die Verwaltung quasi über Nacht 76 zusätzliche Kilometer Radwege durch Umwidmung von Auto-Fahrspuren eröffnet, um den ÖPNV zu entlasten und die Luftqualität zu verbessern.
- In London wurden die Straßen durch einige der großen Parks für Autos gesperrt, während man sie im Sattel weiterhin benutzen darf.
- Gemeinden in Dänemark stellen Extragelder zum Ausbau des Radwegenetzes bereit.
- In New York City waren in den ersten Märzwochen bereits über 50% mehr Menschen per Fahrrad unterwegs als im selben Zeitraum des vergangenen Jahres. Deshalb hat die Stadt jetzt viele temporäre geschützte Radspuren installiert.
- Auch in Berlin wurden diese jetzt gesichtet und Mexico City hat ähnliche Pläne.
So trägt die durch das Corona-Virus verurachte Krise vielleicht auch den Keim ins sich, bisher unumstößliche Prioritäten der Verkehrsorganisation neu zu sortieren und den Stadtverkehr umzubauen, mit dem Fahrrad im Mittelpunkt. Wir würden es uns wünschen.
Weiterführende Informationen:
Pressedienst Fahrrad zu den Vorteilen des Radfahrens zu Corona-Zeiten Offizielle Seite des Freistaats Sachsen zur Allgemeinverordnung zur Ausgangsbeschränkung