Das sächsische Kabinett plant, die bisher in §49 der Sächsischen Bauordnung geregelte Stellplatzpflicht abzuschaffen. Statt der bisher starren Regelung in der Bauordnung, sollen die Kommunen die Anzahl vorgeschriebener Parkplätze für Autos und Fahrräder selbst regeln können.
Bislang galt in Sachsen eine auf die Reichsgaragenordnung von 1939 zurückgehende Pflicht für Bauherren, Stellplätze für Pkw zu schaffen. Bei bestimmten Bautypen galt die Pflicht auch für Fahrräder.
Die in einer Verwaltungsvorschrift festgelegten Richtzahlen haben sich immer wieder als unpraktikabel erwiesen: An einer Stelle wurden viel zu viele Autoparkplätze gebaut, andernorts konnte die vorgeschriebe Zahl von Fahrradparkplätzen nicht annähernd den Bedarf decken. Augenscheinlich gibt es auch zwischen städtischen und ländlichem Umfeld große Unterschiede was den Bedarf mit Parkplatzmöglichkeiten angeht.
Als Träger Öffentlicher Belange wurde der ADFC Sachsen bei der Änderung der Bauordnung einbezogen und hat sich für die Kommunalisierung der Stellplatzpflicht ausgesprochen. Neben den bereits genannten Argumenten ist uns wichtig, dass nicht unnötig Flächen für Parkraum versiegelt werden und dass die Kosten zur Schaffung von Autostellplätzen von den Besitzern der Autos getragen werden. Durch die Stellplatzpflicht war das bisher kaum möglich, da jeder entweder über seine Miete oder über die Baukosten seines Hauses Stellplätze mitfinanzieren musste, die er unter Umständen überhaupt nicht nutzt. Ganz besonders stand die pauschale Stellplatzpflicht Formen des autoarmen oder -freien Wohnens oftmals im Wege.
Referentenentwurf zur Änderung der SächsBO
Stellungnahme des ADFC Sachsen zur geplanten Änderung der SächsBO