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Der Sächsische Landtag hat Ende April den Haushalt für die Jahre 2015/16 beschlossen. Der politische Wechsel seit der letzten Landtagswahl wird durch den Haushaltsbeschluss auch materiell spürbar: Mit dem Haushalt verbessert sich die finanzielle Situation für die Förderung des Radverkehrs in Sachsen deutlich.

Die sächsischen Kommunen bekommen vom Freistaat mehr finanzielle Spielräume, um den Radverkehr zu fördern. Nun sind sie gefragt, Planungen vorzulegen, Förderanträge beim Freistaat zu stellen und die Mittel zu verbauen.

Die Tabelle zeigt die Aufstockung der Mittel im Einzelnen:

  2014 2015 2016
Gesamter Verkehrsetat im SMWA 909,4 906,4 910,7
Förderung Radverkehr einschließlich SachsenNetzRad 2,5 4,0 8,0
Wegweisung SachsenNetzRad und Förderung interkommunaler Zusammenarbeit beim Radverkehr 0,0 1,0 1,0
Bau von Radwegen 1,0 4,0 4,0
Radverkehrsmittel gesamt 3,5 9,0 13,0
Anteil in Prozent 0,38 0,99 1,42
EFRE-Mittel "Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger" 6,2 20,4 20,4
(Alle Angaben in Mio. Euro)      

 

Mit dem Haushalt bleibt es nicht nur bei einer reinen Aufstockung der Mittel, denn zusätzlich zu den Mitteln für Baumaßnahmen wurde ein neuer Haushaltsposten geschaffen. Nun stehen auch Gelder für nicht-investive Maßnahmen, wie das Mobilitätsmanagement und für die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte in Sachsen (AGFS) zur Verfügung.

Neben den expliziten Mitteln für den Radverkehr stehen aus EFRE-Mitteln der EU weitere 20 Mio. für "umweltschonende Mobilität" zur Verfügung. Hierzu zählt allerdings auch die Binnenschifffahrt und Elektromobilität, sodass es durchaus möglich erscheint, dass kein Cent aus diesem Haushaltsposten für den Radverkehr investiert wird.

Der Haushaltsbeschluss ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich der Freistaat im internationalen Vergleich immer noch am unteren Ende der Skala steht: London investiert beispielsweise 25€ pro Einwohner und Jahr für den Radverkehr, auf einen Investitionsbedarf von jährlich immerhin 17,50€ pro Einwohner kommt in einer Studie zum Investitionsbedarf für den Rad- und Fußverkehr auch das Difu. Vonseiten des Freistaats Sachsen liegt dieser Wert 2015 nun bei 2,25€ und im Jahr darauf bei 3,25€.

Der Sächsische Landeshaushalt auf den Seiten des Finanzministeriums

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