Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hat das Ziel, mehr Menschen zum Radfahren zu bewegen und dadurch Gesundheit und Umwelt zu stärken. Dafür muss das Radfahren nicht nur Spaß machen, es muss auch sicher sein.
Eine Grundlage für die Sicherheit ist das regelgerechte Verhalten aller. Leider haben sich über Jahre sowohl bei Rad- als auch bei Autofahrern gefährliche Verhaltensweisen eingebürgert. So überholen viele Autofahrer ohne den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern, Radfahrer fahren häufig illegal auf Gehwegen, mitunter in der falschen Richtung. Viele Autofahrer schauen beim Abbiegen nicht nach Fahrrädern oder vergessen das Blinken, Radfahrer fahren ohne Beleuchtung durch die Nacht oder ignorieren rote Ampeln.
Polizei gefordert
Hier ist vor allem die Polizei gefordert, sie muss kontrollieren ob die Regeln eingehalten werden und ggf. einschreiten. Aber auch beim Aufstellen von Verkehrsschildern, Auswerten von Unfällen und bei Straßenumbauten kann sie mitreden, damit Radfahren sicherer wird.
Dazu muss die Polizei wissen, welche Fehlverhalten und welche Verkehrssituationen besonders gefährlich sind. Die Beamten müssen die Verkehrsregeln sehr genau kennen. Polizisten, die mit Halbwissen glänzen, können keine Regeln vermitteln.
Einzelfälle trüben das Bild
Wir haben unsere Radfahrer über E-Mail-Verteiler und unsere Webseite befragt, welche Erfahrung sie mit den Polizeibeamten in Sachsen gemacht haben. Heraus kam ein größtenteils gutes Bild. Die meisten Beamten wissen sehr wohl Bescheid, sind freundlich und kompetent. Allerdings gab es doch eine größere Anzahl Einzelfälle, in denen das nicht der Fall war.
Am häufigsten wurde beklagt, dass Radfahrer auf Gehwege verwiesen wurden, obwohl das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt war. Schwerpunkt: Die Carolabrücke in Dresden. Hier mussten mehrfach Radfahrer die Beamten über die Bedeutung von Verkehrsschildern aufklären. Sie selber und zum Teil auch deren Vorgesetzten wussten nicht, dass man auf der Fahrbahn fahren muss, wenn es keinen Radweg gibt.
Auch die Bedeutung von für Radfahrer freigegebenen Gehwegen ist einigen Polizisten unklar. Hier dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, denn dort sind sie meist sicherer und schneller. Einige Radfahrer erzählten uns, dass Polizisten ihnen, teilweise in schroffem Ton das Fahren auf der Fahrbahn verboten hätten, obwohl es erlaubt ist.
Handlungsbedarf auch beim Polizeipräsidium
Aber nicht nur die Polizisten auf der Straße müssen Bescheid wissen. Besonders traurig ist es, wenn die Fachstellen in den Polizeipräsidien nicht richtig funktionieren. So schrieb die Polizeidirektion Chemnitz auf eine Anfrage des ADFC, dass sie es nicht für notwendig hält, Autofahrer zu kontrollieren, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Die Polizeistatistiken sagen aber aus, dass über 70 % der Unfälle zwischen Rad- und Autofahrern hauptsächlich auf Fehlverhalten der Kraftfahrer zurückzuführen sind. Die Direktion hielt ebenso Radfahrstreifen auf der Straße für weniger sicher als Radwege im Gehwegbereich, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist.
Zudem wünschen sich Radfahrer, dass sie ernst genommen werden, wenn sie zur Polizei gehen. Mehrfach wurde uns berichtet, dass Anzeigen wegen Nötigung oder absichtlicher Gefährdung durch andere Verkehrsteilnehmer nur sehr unwillig oder gar nicht aufgenommen wurden.
Polizei auf's Rad!
Offensichtlich bestehen Defizite im Freistaat. Wir fordern die Staatsregierung auf, die Polizisten in Sachen Radverkehr systematisch weiterzubilden. Der verstärkte Einsatz von fahrradfahrenden Polizeistreifen sollte dazu führen, dass Polizisten für die Probleme des Radverkehrs sensibilisiert werden. Kontrollen der Rad- und Autofahrer müssen verstärkt werden, wobei die Fehlverhalten in den Mittelpunkt rücken müssen, die besonders gefährlich sind.
Es gibt jedoch auch systematischen Handlungsbedarf. So wird zum Beispiel in der Unfallstatistik in der Rubrik „Falsche Fahrbahnnutzung“ keinerlei Unterscheidung getroffen, ob im konkreten Fall auf der falschen Seite gefahren, verbotenerweise der Gehweg genutzt oder ein benutzungspflichtiger Radweg ignoriert wurde. Genauere Analysen der Folgen solcher Vergehen sind deshalb schwer möglich.
Und der ADFC?
Aber nicht nur die Polizei ist gefordert. Auch wir sehen uns in der Pflicht, im Rahmen unserer Möglichkeiten etwas zu tun. So haben wir erst vor wenigen Wochen mit der Polizei zusammengearbeitet und die Beleuchtung von Fahrrädern kontrolliert. Die Radfahrer konnten ihre Räder vor Ort reparieren und so das Bußgeld einsparen. Diese Zusammenarbeit mit der Polizei Dresden und Leipzig war sehr gut und angenehm.
Derzeit in Arbeit sind Flugblätter, die über die Gefahren des Geisterradelns und des Fahrens auf dem Gehweg sowie über die Bedeutung der Radwegschilder aufklären sollen. Auf Landesebene haben wir eine AG Radverkehrssicherheit angeregt, die professionell und frei von Emotionen Handlungspotentiale aufzeigen und für die Staatsregierung entsprechende Empfehlungen erarbeiten soll, damit weniger Unfälle passieren.